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Urteile zu Kategorie: Prozeßrecht

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Dass nach § 50 WEG den Wohnungseigentümern grundsätzlich nur die Kosten eines Rechtsanwalts zu erstatten sind, führt nicht zu einer Begrenzung der Kostenerstattungspflicht, solange die von den Anfechtungsklägern anhängig gemachten Verfahren nicht gem. § 47 WEG miteinander verbunden sind.

Im Berufungsverfahren gelten die vorgenannten Einschränkungen des § 50 WEG nicht gleicher Weise, jedenfalls dann wenn die Kläger erstinstanzlich obsiegt haben und im Berufungsverfahren die Prozessrolle als Berufungsbeklagte wahrnehmen.

Die unterlegenen Miteigentümer im Beschlussanfechtungsverfahren haften nach § 100 Abs. 1 ZPO nach Kopfteilen, nicht aber als Gesamtschuldner.
LG Stuttgart, AZ: 10 T 524-530/16, 29.11.2016
§ 50 WEG ist bei mehreren getrennt durch verschiedene beauftragte Rechtsanwälte erhobenen Anfechtungsklagen, die später verbunden werden, auf Klägerseite nicht anwendbar.

Eine Vertretung durch mehrere Bevollmächtigte auch dann geboten, wenn ein gemeinsamer Prozessbevollmächtigter gegen widerstreitende Interessen im Sinne von § 43 a Abs. 4 BRAO verstoßen würde.
LG Berlin I, AZ: 82 T 548/10, 01.12.2010
Streiten Wohnungseigentümer darüber, wem von ihnen beiden das Sondernutzungsrecht zusteht, ist dies kein Streit über die sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander, so dass die allgemeinen Zivilgerichte zuständig sind.
OLG Saarbrücken, AZ: 5 W 370/97, 12.02.1998
Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines eingetragenen Sondernutzungsrechts sind im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG a. F. zu entscheiden.

Ein Streit darüber, ob das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an seinem Kellerraum durch die dort angebrachte Gastherme eines anderen Miteigentümers beeinträchtigt wird, ist eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 220/09, 08.07.2010
Wird eine bechlossene Jahresabrechnung angefochten, ist der Verwalter grds. verpflichtet, die zu korrigierende Abrechnung innerhalb von zwei Monaten zu erstellen und auf einer Eigentümerversammlung zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen, sofern nicht besondere Umstände eine längere Frist für geboten erscheinen lassen.
LG Dortmund, AZ: 1 T 51/18, 06.07.2018
Der Verwalter ist verpflichtet, die eingenommenen WEG-Gelder getrennt von seinem Vermögen getrennt zu halten. Diesbezüglich muss ein auf den Namen der Wohnungseigentümer lautendes Konto eingerichtet werden.

Übersteigen die Hausgeldvorauszahlungen aus dem Wirtschaftsplan den Forderungen aus der Jahresabrechnung, muss eine zwischenzeitlich eingereichte Zahlungsklage aus dem Wirtschaftsplan in Höhe des Differenzbertrages für erledigt erklärt werden.
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 44/17, 04.05.2018
Eine entsprechende Anwendung des § 15a EGZPO in Verbindung mit dem landesrechtlichen Schlichtungsrecht kommt bei einer analogen Anwendung des § 906 BGB mit bezug zum Wohnungseigentumsrecht nicht in Betracht, da dies gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt.
AG Oberhausen, AZ: 34 C 18/18, 11.09.2018
Eine entsprechende Anwendung von Vorschriften des Nachbarrechts führt nicht dazu, dass in entsprechender Anwendung des § 15a EGZPO iVm § 1 Abs. 1 Nr. 1 e HSchlichtG ein obligatorisches Schlichtungsverfahren dem Klageverfahren vorauszugehen hat.

Es obliegt nicht den Gerichten, durch mehrfache Analogien den Justizgewährungsanspruch des einzelnen, folgend aus Art. 20 Abs. 3 GG, zu beschränken.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 102/17, 15.03.2018
Hat ein Wohnungseigentümer im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens im Wege der einstweiligen Verfügung einen „Baustopp“ erwirkt, kann der WEG-Verband keine Ansprüche aus § 945 ZPO geltend machen.

Denn Voraussetzung dieses verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs ist, dass der Gegner des vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahrens den Verfügungskläger in Anspruch nimmt.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 17/16, 14.12.2017
Die Abberufung stellt einen bedingungsfeindlichen Organisationsakt dar. Mit Zugang des Abberufungsbeschlusses verliert der Verwalter sein Verwalteramt und es stehen ihm die Verwalterbefugnisse nicht mehr zu.

Wegen § 23 Abs. 4 S. 2 WEG gilt dies auch, wenn der Abberufungsbeschluss angefochten ist; erst nach rechtskräftiger Ungültigerklärung verliert der Beschluss seine Wirkung.
LG Dortmund, AZ: 9 T 95/18, 13.12.2018
Wird nicht die Abrechnungsspitze (Soll-Abrechnung) in die Jahresabrechnung eingestellt, sondern die tatsächlich geleisteten Zahlungen, ist der Beschluss zur Genehmigung der Jahresabrechnung nichtig.

Die Eigentümergemeinschaft kann nicht erstmals in der Berufungsinstanz ihre Forderungen aus der Jahresabrechnung betreffend dieser Abrechnungszeiträume auf die Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne betreffend dieser Abrechnungsjahre stützen.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 68/18, 25.10.2018
Die örtliche Zuständigkeit des zur Entscheidung über eine Beschwerde in einem Zwangsvollstreckungsverfahren berufenen Beschwerdegerichts bestimmt sich nicht nach § 72 Abs. 2 GVG.
OLG Stuttgart, AZ: 8 AR 10/13, 15.10.2013
Auf die vor dem 01.07.2007 entstandene Schuld der Wohnungseigentümergemeinschaft ist § 10 Abs. 8 WEG nicht anwendbar.

Die Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hat zur Konsequenz, dass für deren Schulden der einzelne Wohnungseigentümer nicht von Gesetzes wegen unmittelbar (gesamtschuldnerisch) einzustehen hat.
OLG Karlsruhe, AZ: 9 U 5/08, 30.10.2008
Hat ein Eigentümer einer Zweier-WEG sich zunächst außergerichtlich geweigert, an der Bestellung eines Verwalters mitzuwirken und einigen sich die Parteien vor Gericht im Wege des Vergleichs auf einen Verwalter, sind die Kosten des Verfahrens dem beklagten Wohnungseigentümer aufzuerlegen und die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufzuheben.
LG Dortmund, AZ: 1 T 7/19, 07.03.2019
Eine gesamtschuldnerische Außenhaftung einzelner Wohnungseigentümer für die von der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt bezogenen Leistungen kommt aufgrund des zum 01.07.2007 geänderten Wohnungseigentumsgesetzes nicht mehr in Betracht.
KG Berlin, AZ: 27 U 36/07, 12.02.2008
In der Übermittlung einer Klageschrift eines WEG-Verwalters an einen Rechtsanwalt kann die Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes in einem Anfechtungsverfahren gesehen werden.

Auch wenn vor Verbindung zweier Verfahren ein beklagter Wohnungseigentümer, der insoweit von dem gleichen Rechtsanwalt vertreten wurde, später als Streitgenosse auf Klägerseite im ersten Anfechtungsverfahren aufgetreten ist, ist darin kein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO zu sehen.

Wenn die jeweilige Einzelhaftung gem. § 7 Abs. 2 S. 1 RVG aller in den Anfechtungsverfahren beklagten Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft summiert die Gesamtvergütung übersteigt, besteht lediglich für einen Teil der Gesamtvergütung ein Gesamtschuldverhältnis.
LG Düsseldorf, AZ: 18a O 7/18, 26.10.2018
Führt der Verwalter einen Aktivprozess ohne Ermächtigung, kann dessen Prozessführung ohne Vertretungsmacht entsprechend § 89 ZPO genehmigt werden.

Ein Ermächtigungsbeschluss, aus welchem sich nicht ergibt, für welche Forderungen der Verwalter zur Prozessführung ermächtigt sein soll, ist nichtig.

Wird die Verwalterwahl eines Verwalters angefochten, kann ein Wohnungseigentümer bis zur Rechtskraft des Anfechtungsverfahrens gleichwohl schuldbefreiend auf das eingerichtete Hausgeldkonto der Verwaltung einzahlen, deren Bestellung angefochten wurde.
AG Essen, AZ: 196 C 36/18, 09.05.2019
Wird die Berufung aufgrund einer falschen Rechtsmittelbelehrung beim unzuständigen Gericht eingereicht, ist dem Berufungskläger auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung darf jedoch nicht beim unzuständigen Gericht verbunden mit einem Verweisungsantrag eingereicht werden, da eine Verweisung nicht möglich ist.
LG Essen, AZ: 15 S 64/19, 06.05.2019
Die Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe liegen bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur vor, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können.

Für die Prozessführung durch die juristische Person oder die parteifähige Vereinigung stellt § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO hingegen nicht darauf ab, ob den wirtschaftlich Beteiligten die Kostentragung zuzumuten, sondern nur darauf, ob sie diesen möglich ist.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 111/18, 21.03.2019
Bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung durch mehrere Kläger findet sich für eine Begrenzung des Streitwerts auf den höchsten Einzelwert der beteiligten Kläger im Gesetz keine Stütze.
OLG Hamburg, AZ: 2 W 88/18, 20.11.2018
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