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Urteile zu Kategorie: Eigentümerversammlung / Wohnungseigentümerversammlung

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Zielt der Kläger auf die Ungültigerklärung des gesamten Wirtschaftsplanes, ist für die Ermittlung des Streitwerts von dem Gesamtabrechnungsbetrag auszugehen.

Ist das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich der Entscheidung über einen Klageantrag nicht angefochten worden, mithin insoweit nach Ablauf der Berufungsfrist bereits rechtskräftig geworden ist, kommt eine Änderung des Streitwerts von Amts wegen nicht mehr in Betracht, wenn mit der Streiwertbeschwerde die Herabsetzung des Streitwertes begehrt worden war.
LG Dortmund, AZ: 1 S 49/17, 20.12.2017
Jeder Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft ist berechtigt, Unterlassungsansprüche gegen den Grundstücksnachbarn durchzusetzen, solange der Verband diese Ansprüche nicht durch Beschluss an sich gezogen hat.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 45/17, 13.10.2017
Existieren zwei Versionen einer Jahresabrechnung, eine, die mit der Einladung versandt wurde, und eine, die in Teilen nachträglich korrigiert wurde, ist es zulässig, bis zur Abstimmung noch einzelne Änderungen am Entwurf der Abrechnung vorzunehmen.

In diesem Fall muss aber die Beschlussfassung zweifelsfrei erkennen lassen, welche Fassung der Abrechnung von der Genehmigung der Wohnungseigentümer erfasst ist.
AG München, AZ: 481 C 15671/16, 24.03.2017
Bei einer ständigen persönlichen Erschwernis eines Wohnungseigentümers kann die Teilnahme eines Rechtsanwalts als Begleitperson an der Versammlung zuzulassen sein, auch wenn die Teilungserklärung eine Vertretungsbefugnis nur für den Verwalter, Ehegatten oder einen Miteigentümer zulässt.

Dagegen besteht kein Anspruch an einer Teilnahme einer Eigentümerversammlung für sonstige, den übrigen Eigentümern nicht bekannten Personen.
AG Hannover, AZ: 482 C 11327/16, 17.02.2017
Nach § 23 Abs. 2 WEG ist es zur Gültigkeit eines Beschlusses notwendig, aber auch ausreichend, dass sein Gegenstand bereits bei der Einberufung ausreichend und eindeutig ,,bezeichnet" ist. Ein Verstoß hiergegen führt zur Anfechtbarkeit des Beschlusses.

Ein Verstoß ist unbeachtlich, wenn feststeht, dass es bei ordnungsgemäßer Ladung zu demselben Beschluss gekommen wäre.
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 107/17, 22.03.2018
Ein Grundlagenbeschluss muss seine ihm anhaftende Unverbindlichkeit ausreichend erkennen lassen.

Werden in einem Beschluss lediglich 14 bauliche Maßnahmen schlagwortartig ausgeführt, ohne dass konkretisierende Angaben vorgenommen werden, fehlt es gänzlich an einer hinreichenden Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen.
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 14/17, 28.02.2018
Die Eigentümergemeinschaft kann nicht beschließen, „kurze“ Eigentümerversammlungen in der Waschküche abzuhalten. Ein solcher Beschluss ist ungeachtet der Geeignetheit des Versammlungsortes bereits zu unbestimmt und somit nichtig.

Versammlungsort und Versammlungsstätte müssen so beschaffen sein, dass eine ordnungsmäßige Durchführung der Eigentümerversammlung gewährleistet und allen Wohnungseigentümern die Teilnahme an der Versammlung möglich ist.
AG Dortmund, AZ: 512 C 31/17, 27.03.2018
Die Durchführung einer Eigentümerversammlung in der Waschküche des Hauses rechtfertigt es nicht, die gefaßten Beschlüsse für unwirksam zu erklären.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn es nur um zwei eng begrenzte Tagesordnungspunkte ging und angesichts der "kleinen" Tagesordnung eine längere Dauer der Wohnungseigentümerversammlung nicht zu erwarten war.
OLG Düsseldorf, AZ: 5 Wx 512/92, 01.03.1993
Ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung eines Protokollberichtigungsanspruchs ist nur dann gegeben, wenn sich die Rechtsposition des Klägers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde.
AG München, AZ: 483 C 13301/16, 14.09.2017
Die Anfechtung von Beschlüssen verschiedener Eigentümerversammlungen können in einer Anfechtungsklage geltend gemacht werden.

Hat ein Verwalter ohne Bevollmächtigung ein gerichtliches Klageverfahren eingeleitet, kann die Gemeinschaft dieses Handeln auch dann noch nachträglich genehmigen, wenn das gerichtliche Verfahren verloren wurde.

Zur Wiederwahl eines Verwalters zu geänderten Konditionen ist es erforderlich, dass der geänderte Verwaltervertrag den Wohnungseigentümern rechtzeitig vor der Eigentümerversammlung zur Verfügung gestellt wird.
AG Essen, AZ: 196 C 217/17, 23.04.2018
Nicht nur bei der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen von Gemeinschaftseigentum, sondern auch bei der Beschlussfassung über Maßnahmen der Instandhaltung oder Instandsetzung muss hinreichend bestimmt sein, welche konkreten Maßnahmen vorgenommen werden sollen.

Ferner müssen der konkrete Ort und der Umfang der Arbeiten bestimmbar sein.
AG München, AZ: 481 C 7764/17, 06.09.2017
Wegen der erheblichen Tragweite einer vorzeitigen Abwahl des amtierenden Verwalters muss ein dahin gerichteter Beschlussantrag aus der Tagesordnung ersichtlich sein.

Die Eigentümer müssen sich darüber hinaus vorher mit den Erfolgsaussichten einer Kündigung auseinandergesetzt haben, um Schadensersatzansprüche des abgewählten Verwalters bei einer möglichen unberechtigten Kündigung abwägen zu können.

Im Falle der Neuwahl eines Verwalters müssen den Wohnungseigentümern die schriftlichen Angebote der Bewerber rechtzeitig vor der Versammlung zur Verfügung gestellt werden.
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 2/17, 03.01.2018
Ob die Kosten der Mehrfachvertretung im Anfechtungsprozess auf der Klägerseite nach § 50 WEG erstattungsfähig sind, ist im Einzelfall und nach den jeweiligen Kostenpositionen und Prozessabschnitten gesondert zu prüfen.
LG Karlsruhe, AZ: 11 T 154/17, 23.10.2017
§ 50 WEG beschränkt den Kostenerstattungsanspruch einer Mehrzahl obsiegender Anfechtungskläger nicht.

Beauftragen mehrere Kläger denselben Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen dieselben Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sind die Kosten der Kläger insoweit nicht zur Rechtsverfolgung notwendig, als sie darauf beruhen, dass der Rechtsanwalt statt für alle Kläger gemeinschaftlich für jeden Kläger gesondert Klage erhebt.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 153/09, 08.07.2010
Dass nach § 50 WEG den Wohnungseigentümern grundsätzlich nur die Kosten eines Rechtsanwalts zu erstatten sind, führt nicht zu einer Begrenzung der Kostenerstattungspflicht, solange die von den Anfechtungsklägern anhängig gemachten Verfahren nicht gem. § 47 WEG miteinander verbunden sind.

Im Berufungsverfahren gelten die vorgenannten Einschränkungen des § 50 WEG nicht gleicher Weise, jedenfalls dann wenn die Kläger erstinstanzlich obsiegt haben und im Berufungsverfahren die Prozessrolle als Berufungsbeklagte wahrnehmen.

Die unterlegenen Miteigentümer im Beschlussanfechtungsverfahren haften nach § 100 Abs. 1 ZPO nach Kopfteilen, nicht aber als Gesamtschuldner.
LG Stuttgart, AZ: 10 T 524-530/16, 29.11.2016
§ 50 WEG ist bei mehreren getrennt durch verschiedene beauftragte Rechtsanwälte erhobenen Anfechtungsklagen, die später verbunden werden, auf Klägerseite nicht anwendbar.

Eine Vertretung durch mehrere Bevollmächtigte auch dann geboten, wenn ein gemeinsamer Prozessbevollmächtigter gegen widerstreitende Interessen im Sinne von § 43 a Abs. 4 BRAO verstoßen würde.
LG Berlin I, AZ: 82 T 548/10, 01.12.2010
Ein Wohnungseigentümer ist zur Geltendmachung eines Beseitigungsanspruches nicht aktiv legitimiert, wenn der Verband Beseitigungsansprüche gem. § 1004 Abs. 1 BGB durch Beschluss an sich gezogen hat.

Ab dem Zeitpunkt der Vergemeinschaftung ist der Verband aus eigenem Recht befugt, über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer zu verfügen.
LG Berlin I, AZ: 55 S 218/16, 27.10.2017
Eine Jahresabrechnung, die die Soll-Vorauszahlungen der Wohnungseigentümer nicht ausweist, ist nichtig.

Es widerspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, dass lediglich eine Verlängerung des Verwaltervertrages beschlossen, eine ausdrückliche Neubestellung des Verwalters aber nicht erfolgt ist.
AG Dorsten, AZ: 3 C 210/17, 08.05.2018
Die Übertragung der Auswahl eines Sachverständigen durch Beschluss der Wohnungseigentümer auf die Hausverwaltung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Über die Kosten der sachverständigen Beauftragung ist kein gesonderter Beschluss zu fassen.

Bei einem sogenannter "Grundlagenbeschluss" muss die einem solchen Beschluss anhaftende Unverbindlichkeit in ausreichendem Maße erkennbar sein.
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 30/17, 03.05.2018
Der Verwaltungsbeirat besteht aus drei Mitgliedern, wenn die Anzahl der Mitglieder durch Vereinbarung auch auf Grund einer Öffnungsklausel nicht vermindert oder erhöht werden kann.

In der Heizkostenabrechnung muss die in der Teilungserklärung vorgegebene Quadratmetergröße einer Wohnung zur Grundlage der Abrechnung gemacht werden.
AG Essen, AZ: 196 C 60/16, 30.04.2018
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