Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Urteile zu Kategorie: Eigentümerversammlung / Wohnungseigentümerversammlung

Einträge 181 - 200 von 628
Soweit die Teilungserklärung keine Einschränkungen vorsieht, darf sich ein Wohnungseigentümer von einem Rechtsanwalt auf der Eigentümerversammlung vertreten lassen.

Verweigert die Versammlung dem Rechtsanwalt die Teilnahme, entsprechen die gefassten Beschlüsse nicht mehr der ordnungsgemäßen Verwaltung, ohne dass die Kausalität widerlegt werden kann.
AG Rosenheim, AZ: 12 C 322/14, 09.09.2014
Eine Öffnungsklausel hat lediglich die Funktion, zukünftige Mehrheitsentscheidungen formell zu legitimieren, ohne sie materiell zu rechtfertigen. Deshalb ist ein Änderungsbeschluss auf der Grundlage einer Öffnungsklausel nicht schon dann rechtmäßig, wenn er die Anforderungen der Ermächtigungsgrundlage erfüllt.

Bei der Frage, ob die beschlossene Änderung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, ist den Wohnungseigentümern aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter - lediglich durch das Willkürverbot beschränkter - Gestaltungsspielraum eingeräumt.
LG Köln, AZ: 29 S 121/14, 15.04.2015
Trägt ein Wohnungseigentümer detailliert vor, dass vor Versammlungsbeginn einer WEG-Versammlung nicht alle überprüften Vollmachten in Schriftform vorlagen und führt das Fehlen dieser Vollmachtsnachweise zu einem anderen Beschlussergebnis, obliegt es ausnahmsweise den Beklagten, darzulegen und zu beweisen, dass die im Protokoll der Wohnungseigentümerversammlung festgehaltene Stimmenmehrheit auch tatsächlich bestanden hat, insbesondere dass die behauptete Zahl an Vollmachten tatsächlich erteilt wurde.
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 8/11, 29.06.2012
Der unberechtigte Ausschluss eines Eigentümers oder einer anderen teilnahmeberechtigten Person von der Versammlung steht hinsichtlich der Rechtsfolgen der Nichtladung gleich. Die in der Versammlung gefassten Beschlüsse sind im Rahmen der Anfechtungsklage für ungültig zu erklären, ohne dass es darauf ankommt, ob die in der Versammlung gefassten Beschlüsse auch bei Mitwirkung des ausgeschlossenen Eigentümers die erforderliche Mehrheit gefunden hätte.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 42/15, 10.08.2015
Das Rechtsschutzinteresse an der gerichtlichen Geltendmachung eines Protokollberichtigungsanspruchs ist nur gegeben, wenn sich die Rechtsposition des Klägers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde.

Der Protokollberichtigungsanspruchs kann sich nicht gegen den Verwalter richten, der an der Versammlung gar nicht teilgenommen und einen Dritten mit der Versammlungsleitung und der Protokollierung beauftragt hat.

Es ist rechtlich relevant, ob die Wohnungseigentümer nur die Bestellung eines Verwalters beschließen oder ob gleichzeitig der Abschluss bzw. die Verlängerung eines Verwaltervertrages beschlossen wird.
LG Stuttgart, AZ: 10 S 10/15, 05.08.2015
Ein Wohnungseigentümer kann die nicht durch Vollmachturkunde nachgewiesenen Vollmachten auf einer Eigentümerversammlung gem. § 174 BGB zurückweisen.

Dies gilt auch dann, wenn der Erklärungsgegner die Vollmacht bereits vor Abgabe der Willenserklärung in einer Situation zurückweist, in der - wie auf einer Eigentümerversammlung - mit der Abgabe von Willenserklärungen zu rechnen ist, so dass es für die Anwendung des § 174 BGB nicht einer (erneuten) Zurückweisung nach Abgabe der Willenserklärung bedarf.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 32/13, 05.08.2015
Der Beschluss einer Eigentümerversammlung, wonach den Wohnungseigentümern die Wartung von Rauchmeldern auferlegt wird, ist nichtig.
AG Bottrop, AZ: 20 C 25/15, 18.09.2015
Weist eine Jahresabrechnung mehrere Mängel auf, die das Gesamtgefüge in Unordnung bringt, ist es nicht gerechtfertigt, nur einzelne Positionen aus der Abrechnung zu korrigieren und im Übrigen die Abrechnung bestehen zu lassen.

Die Einbuchung eines Darlehns in das Rücklagenkonto ist nicht zulässig.

Beruht der Wirtschaftsplan auf eine derart fehlerhafte Abrechnung, entspricht auch der Wirtschaftsplan nicht mehr einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
AG Gladbeck, AZ: 51 C 7/15, 25.08.2015
Fehlt in einer zerstrittenen WEG ein Verwalter, kann das Gericht die übrigen Eigentümer verpflichten, der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer zuzustimmen, § 21 Abs. 4 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 34/15, 25.09.2015
Sieht die Teilungserklärung die Wahl eines Verwaltungsbeirats vorsieht, kann nicht mit Mehrheit beschlossen werden, dass kein Verwaltungsbeirat gewählt werden soll.

Haben die Eigentümer anstelle eines Beirates mehrere Wohnungseigentümer als Rechnungsprüfer bestellt, ist eine solche Bestellung zumindest bis zur nächsten Eigentümerversammlung wirksam.
AG Hannover, AZ: 480 C 12698/13, 21.03.2014
Eine ordnungsgemäße Verwaltung liegt vor bei Maßnahmen, die im Interesse aller Wohnungseigentümer auf die Erhaltung, Verbesserung oder den der Zweckbestimmung des Gemeinschaft Eigentums entsprechenden Gebrauch gerichtet sind.

Dabei liegt ein Beurteilungsspielraum vor, der nur hinsichtlich des Überschreitens gerichtlicher Prüfung unterliegt.

Einzelne Untergemeinschaften können die Gewährung eines "Kredites" an eine andere Untergemeinschaft aus der Rücklage beschließen.
AG Verden (Aller), AZ: 2 C 424/13, 10.06.2014
Die Errichtung des Schornsteins geht auch über eine ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinaus. § 20 Abs. 1 S. 1 WEG verlangt für eine solche Maßnahme einen Beschluss der Gemeinschaft.

Es reicht nicht aus, dass die erforderlichen Zustimmungen informell eingeholt werden; sie kann nur in Gestalt einer förmlichen Beschlussfassung erfolgen.

Ein in der Vergangenheit bereits rechtswidrig errichteter Schornstein gewährt kein Anspruch auf Recht im Unrecht.
AG Hamburg-Barmbek, AZ: 882 C 17/14, 14.01.2015
Kommen im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung mehrere Maßnahmen in Betracht, so ist es Sache der Wohnungseigentümer, durch Stimmenmehrheit eine Auswahl zu treffen.

Kommt es jedoch angesichts der Besonderheiten der Gemeinschaftsordnung seit Jahren zu Unklarheiten über Art und Umfang der Zuständigkeiten, erscheint die Konsultierung eines Rechtsanwalts oder Notars als ein möglicher Weg, die dauerstreitige Situation zu bereinigen.
AG Halle, AZ: 120 C 3378/14, 24.03.2015
Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.

Im (Außen-)Verhältnis zur kreditgewährenden Bank haftet der einzelne Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 8 WEG zwar nur nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils. Im Innenverhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft droht dagegen eine Nachschusspflicht.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 244/14, 25.09.2015
Ein Mangel der Beschlussunfähigkeit der Eigentümerversammlung liegt nicht vor, wenn hinsichtlich des betreffenden Beschlussgegenstandes von vorne herein 553,89411000-stel Miteigentumsanteile nicht stimmberechtigt gewesen seien. In diesem Fall ist § 25 Abs. 3 WEG von vornherein nicht anwendbar.

Die Verweisung der Beschlussangelegenheit in eine Wiederholungsversammlung (da die Beschlussfähigkeit in der Erstversammlung niemals zu erreichen ist) stellt einen unnötigen Formalismus dar.
LG München I, AZ: 36 S 5969/14, 04.12.2014
Die Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine Beschlusskompetenz bzgl. der Abnahme eines Werkes. Gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG kann die Wohnungseigentümergemeinschaft nur die gemeinschaftliche Durchsetzung eines auf die Beseitigung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums gerichteten Erfüllungs- oder Nacherfüllungsanspruch beschließen.
AG München, AZ: 481 C 8691/15, 04.09.2015
Auch in den Fällen, in denen die Teilungserklärung eine Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit (hier: nur durch Verwalter, Ehegatten oder Miteigentümer) auf einer Eigentümerversammlung regelt, kann es Treu und Glauben verbieten, einen für seinen Mandanten auftretenden Rechtsanwalt von der Wohnungseigentümerversammlung auszuschließen.

Die nach einem unzulässigen Ausschluss des Rechtsanwaltes gefassten Beschlüsse sind anfechtbar.
AG Bottrop, AZ: 20 C 26/15, 12.01.2016
Hinsichtlich der Bestellung eines Verwalters ist in der Rechtsprechung ferner anerkannt, dass bei einem beherrschenden Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers eine besonders kritische Prüfung seiner Stimmrechtsausübung vorzunehmen ist.

Für die Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung ist zwar ein sachlicher Grund erforderlich, allerdings kommt den Eigentümern ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der nur beim Vorliegen besonderer Gründe des Einzelfalles überschritten werden kann.
LG Frankfurt (Oder), AZ: 16 S 133/14, 13.04.2015
Die Grundbucheintragung als Eigentümerin begründet nicht das Recht der Klägerin, die an die Eigentümerstellung anknüpfenden Rechte gegenüber der Eigentümergemeinschaft geltend zu machen, wenn sie nicht die wahre Eigentümerin ist.

Die nachträglich erklärte Abtretung nach einem Zwangsversteigerungsverfahren stellt ein neues Veräußerungsgeschäft dar, denn gemäß § 90 ZVG geht das Eigentum durch den Zuschlagsbeschluss auf den Ersteher über.
AG Schwerin, AZ: 11 C 141/13, 27.06.2014
Es genügt, wenn ein unkundiger Verwalter bei der Wahl die Zusagen gibt, sich zur Einarbeitung in das Amt kundig zu machen, Fortbildungen zu besuchen und die notwendigen Versicherungen abzuschließen.

Im Rahmen der Anfechtungsklage zur Verwalterwahl sind nur solche Tatsachen zu berücksichtigen, die den Eigentümern bei der Beschlussfassung bekannt waren.
LG Stuttgart, AZ: 10 S 68/14, 29.07.2015
Rückwärts Vorwärts