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Urteile zu Kategorie: Verwalter

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Erhält der Verwalter eine höhere Sondervergütung für Wohngeldklagen als der das Gerichtsverfahren bearbeitende Rechtsanwalt, ist der Vergütung nicht verhältnismäßig.

Eine entsprechende Klausel im Verwaltervertrag ist gem. § 307 BGB nichtig.
LG Köln, AZ: 29 S 48/18, 29.11.2018
In der Übermittlung einer Klageschrift eines WEG-Verwalters an einen Rechtsanwalt kann die Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes in einem Anfechtungsverfahren gesehen werden.

Auch wenn vor Verbindung zweier Verfahren ein beklagter Wohnungseigentümer, der insoweit von dem gleichen Rechtsanwalt vertreten wurde, später als Streitgenosse auf Klägerseite im ersten Anfechtungsverfahren aufgetreten ist, ist darin kein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO zu sehen.

Wenn die jeweilige Einzelhaftung gem. § 7 Abs. 2 S. 1 RVG aller in den Anfechtungsverfahren beklagten Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft summiert die Gesamtvergütung übersteigt, besteht lediglich für einen Teil der Gesamtvergütung ein Gesamtschuldverhältnis.
LG Düsseldorf, AZ: 18a O 7/18, 26.10.2018
Führt der Verwalter einen Aktivprozess ohne Ermächtigung, kann dessen Prozessführung ohne Vertretungsmacht entsprechend § 89 ZPO genehmigt werden.

Ein Ermächtigungsbeschluss, aus welchem sich nicht ergibt, für welche Forderungen der Verwalter zur Prozessführung ermächtigt sein soll, ist nichtig.

Wird die Verwalterwahl eines Verwalters angefochten, kann ein Wohnungseigentümer bis zur Rechtskraft des Anfechtungsverfahrens gleichwohl schuldbefreiend auf das eingerichtete Hausgeldkonto der Verwaltung einzahlen, deren Bestellung angefochten wurde.
AG Essen, AZ: 196 C 36/18, 09.05.2019
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 134/17, 06.12.2018
Hat ein Wohnungseigentümer wegen eines Einladungsmangels des Verwalters eine Anfechtungsklage erfolgreich erhoben, entspricht eine Entlastung des Verwalters auch dann nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn das Gericht von der Regelung, dem Verwalter die Kosten gem. § 49 Abs. 2 WEG aufzuerlegen, keinen Gebrauch gemacht hat.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Parkplatzregelung dahingehend beschließen, dass einzelnen Wohnungseigentümern durch ein transparentes Losverfahren ein Stellplatz für den Zeitraum von max. 1 Jahr zugewiesen wird, wenn sichergestellt ist, dass die nicht berücksichtigten Wohnungseigentümer nach Ablauf des Jahres automatisch in den Genuss eines Stellplatzes kommen.
LG Dortmund, AZ: 1 S 40/19, 05.06.2019
Hat ein einzelner Wohnungseigentümer Schäden an seinem Sondereigentum erlitten, weil eine Beschlussfassung über eine Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums unterblieben ist, können nur die übrigen Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein, nicht der Verband.

Ist die Willensbildung dagegen erfolgt und ein Beschluss gefasst worden, der jedoch nicht oder nur unvollständig durchgeführt wird, so scheidet, sowohl eine Haftung der übrigen Wohnungseigentümer als auch eine Haftung des Verbandes aus.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/17, 16.11.2018
Das Bestellungsrechtsverhältnis zum Verwalteramt ist von dem schuldrechtlichen Geschäftsvertrag, dem Verwaltervertrag zu trennen. Beide Rechtsverhältnisse sind abstrakt.

Hieraus folgt, dass der Verwaltervertrag eigenen - von der Amtsstellung unabhängigen - Regelungen der Beendigung unterliegt.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 111/18, 05.11.2018
Über die Entlastung des Verwalters kann nach § 21 Abs. 3 WEG mit Stimmenmehrheit beschlossen werden.

Der Entlastungsbeschluss widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn Ersatzansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen.

Ausreichend ist eine objektive Pflichtverletzung des Verwalters, ob möglicherweise das Verschulden fehlt, ist unerheblich.
AG München, AZ: 485 C 15894/18, 16.01.2019
Bei einer Verwalterneuwahl müssen den Wohnungseigentümern mindestens drei Angebote vor der Versammlung übersandt werden.

Wird die Verwalterbestellung für ungültiig erklärt, ist der Verwaltervertrag auf Anfechtung hin ebenfalls für ungültig zu erklären, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Gemeinschaft auch eine schuldrechtliche Verpflichtung gegenüber einer nicht wirksam bestellten Verwaltung eingehen wollten.
LG Dortmund, AZ: 1 S 179/17, 31.07.2018
Drei Vergleichsangebote sind bei höheren Investitionen Pflicht.

Zu den Grenzen der Beauftragung eines Rechtsanwaltes.

Erwerber einer Eigentumswohnung muss nicht die Kosten für die Verwalterzustimmung tragen.

Zusatzvergütungen einer Hausverwaltung müssen der Höhe nach festgelegt sein und dürfen nicht unangemessen hoch sein. Sie dürfen auch nicht für den Aufgabenkreis nach § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG verlangt werden.
AG Duisburg-Ruhrort, AZ: 28 C 27/18, 25.07.2019
Beauftragt ein Verwalter einen Rechtsanwalt mit der Führung eines Prozesses für die Wohnungseigentümergemeinschaft, ohne hierzu durch einen Beschluss oder eine Vereinbarung ermächtigt zu sein, tritt der beauftragte Rechtsanwalt als vollmachtloser Vertreter auf, mit der Folge, dass ihm die Verfahrenskosten aufzuerlegen sind.
AG Offenbach am Main, AZ: 320 C 11/19, 29.05.2019
Gem. § 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG hat der Verwalter nur für Passivprozesse der Wohnungseigentümergemeinschaft eine originäre Prozessvollmacht; die Ermächtigung für die Führung eines Aktivprozesses kann gem. § 27 Abs. 3 Nr. 7 WEG nur durch Vereinbarung oder Mehrheitsbeschluss erfolgen.

Auch bei Vollmachtsmangel in der “Kette” treffen die Kosten den im Verfahren aufgetretenen Vertreter, nicht den von der Partei verschiedenen Vollmachtgeber.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 85/16, 03.04.2017
Das Verfahren über die Anfechtung der Bestellung eines WEG-Verwalters ist gem. § 148 ZPO auszusetzen, wenn der Verwalter in einer weiteren Versammlung erneut gewählt wird.

Mit der Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses eines Verwalters kann der Kläger nur erreichen, dass der Verwalter sein Amt nicht mehr ausüben kann.

Bis zur Ungültigerklärung ist dieser neue Beschluss (§ 23 Abs. 4 WEG) gültig, denn durch das Anfechtungsvefahren wird er nicht suspendiert.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S171/18, 26.08.2019
Für den Eintritt der Fälligkeit des Hausgelds ist es nicht von Bedeutung, auf was für ein Konto – Eigenkonto der Gemeinschaft oder ein Treuhandkonto des Verwalters – die Eigentümer die Zahlungen leisten sollen.

Ein Wohnungseigentümer hat schon formal betrachtet keinen Anspruch gegen den klagenden Verband auf Einrichtung eines WEG-Eigenkontos; er hat vor dem Hintergrund des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung aus § 21 Abs. 4 WEG lediglich einen Anspruch auf entsprechende Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümer.
AG Dortmund, AZ: 514 C 29/19, 23.05.2019
Ein Beschluss, der es einem Verwalter gestattet, künftig eigenmächtig und ohne Beschlussfassung über Instandsetzungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR je Einzelfall zu entscheiden, widerspricht der ordnungsgemäßen Verwaltung.

Wenn keine jährliche Höchstgrenze festgelegt wurde, führt dies zu einem unüberschaubaren Kostenrisiko für die Wohnungseigentümer. Dies gilt auch dann, wenn sich das Risiko in der Vergangenheit nicht realisiert hat.
AG Gelsenkirchen, AZ: 427 C 85/19, 17.09.2019
Ein Verwalter darf nur im Notfall einen Aktivprozess führen. Eine drohende Verjährung stellt in der Regel keine solche Notmaßnahme dar. Dies gilt auch für die Einleitung eines Beweissichwerungsverfahrens.

Eine Verwalterklausel, wonach der Verwalter nur bei einer "nachweislichen" Pflichtverletzung haftet, ist unzulässig, da die Beweislast abweichend von § 280 BGB verlagert wird.
LG Frankfurt am Main, AZ: 13 S 55/18, 18.04.2019
Wird ein Wohnungseigentümer oder sein Vertreter zu Unrecht von der Teilnahme an der Versammlung ausgeschlossen, sind alle auf der Versammlung gefassten Beschlüsse für ungültig zu erklären.

Der vorschnelle Ausschluss eines Miteigentümers bzw. dessen Vertreter von der Teilnahme, ohne sich zuvor über den Inhalt der Teilungserklärung vergewissert zu haben, stellt eine schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung des Verwalters dar, so dass dem Verwalter die Kosten des Rechtsstreits gem. § 49 WEG aufzuerlegen sind.
AG Duisburg-Ruhrort, AZ: 28 C 27/19, 27.11.2019
Ist in einer Wohnungseigentümergemeinschaft weder ein Verwalter noch ein Verwaltungsbeirat vorhanden, so kann ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt werden.

Die Klage auf Bestellung eines Verwalters durch das Gericht ist nur dann zulässig, wenn ihr der Versuch vorausgegangen ist, eine Verwalterbestellung durch die Gemeinschaft zu erreichen.

Dazu wäre ferner erforderlich, dass die Parteien dem Gericht geeignete Verwalter nebst den Verwaltervertragskonditionen bekanntgeben.
AG Essen-Borbeck, AZ: 24 C 69/19, 06.02.2020
Es widerspricht der ordnungsgemäßen Verwaltung, eine kostenintensive Instandhaltungsmaßnahme ohne Hinzuziehung eines Fachmannes zu beschließen.

Die Einholung von Vergleichsangeboten gehört nicht zu den originären Aufgaben der Hausverwaltung. Diese Tätigkeit kann eine Sondervergütung auslösen.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 21/18, 12.09.2018
Bei Wohngeldklagen der Gemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer ist der Verwalter nicht zugleich auch Zustellungsbevollmächtigter gegen den beklagten Wohnungseigentümer gen. § 45 WEG.

Wurde ein ergangenes Urteil nicht wirksam zugestellt und soll mit dem Rechtsmittel nur der Rechtsschein eines Urteils beseitigt werden, hängt eine dahingehende klarstellende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nicht vom Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines echten Rechtsmittelverfahrens ab.
LG Bamberg, AZ: 41 S 32/19, 13.03.2020
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