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Urteile zu Kategorie: Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung

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Materiellen Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB müssen vor Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist geltend gemacht wurden.

Diese Einwände sind so konkret zu fassen, dass für den Vermieter erkennbar gewesen ist, welche Posten der Abrechnung aus welchen Gründen beanstandet werden.
LG Berlin I, AZ: 67 S 129/17, 11.07.2017
Nach Nr. 10 der Anlage 3 zu § 27 der II. BV (Zweite Berechnungsverordnung) sind die Kosten der Pflege und Unterhaltung einer Gartenanlage umlagefähig.

Die Kosten der Dachbegründung stellen aber keine solchen Gartenpflegekosten dar.
Ein begrüntes Dach verschönert weder per se ein Anwesen noch sorgt es grundsätzlich für einen besonders gepflegten Eindruck. Dies hängt vielmehr von der Art der Begrünung und der Einsichtbarkeit des Daches ab.
AG Köln, AZ: 206 C 232/15, 01.03.2016
Haben die Parteien aber vereinbart, dass der Mieter Umsatzsteuer zahlen soll und hat der Vermieter von Gewerberaum seinerseits optiert und will der Mieter seinerseits die auf die Miete und die Betriebskosten geleistete Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzuges geltend machen, benötigt er hierzu gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG eine Rechnung i.S.d. § 14 UStG.

§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG verlangt als Angabe auch "die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer".
OLG Köln, AZ: 22 U 60/16, 17.07.2017
Haben die Parteien nach Beendigung des Mietverhältnisses im Übergabeprotokoll auf die Erstellung der noch fälligen Betriebskostenabrechnung verzichtet und fordert der Mieter diese dann später erfolglos beim Vermieter ein, kann der Mieter die Rückzahlung sämtlicher Betriebskostenvorauszahlungen des letzten Abrechnungsjahres verlangen.
AG Bottrop, AZ: 8 C 116/17, 09.11.2017
Das Vorliegen eines Beschlusses der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 5 WEG über die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft ist keine (ungeschriebene) Voraussetzung für die Abrechnung der Betriebskosten des Vermieters einer vermieteten Eigentumswohnung gegenüber seinem Mieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 50/16, 14.03.2017
Haben die Mietvertragsparteien die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV ) auf den Mieter vereinbart, sind auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens umlagefähig.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 38/17, 06.06.2018
Ist der dinglich Wohnungsberechtigte zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, gelten für die Abrechnung der Betriebskosten die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB auch dann entsprechend, wenn keine Vorauszahlungen vereinbart sind (Fortführung von Senat, Urteil vom 25. September 2009, V ZR 36/09, WuM 2009, 672).
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 60/17, 16.03.2018
Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556a Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 220/17, 30.05.2018
Bei der Abrechnung nach Wirtschaftseinheiten berührt der Umstand, dass in der Abrechnung mehrere Häuser zu einer Wirtschafts- und Abrechnungseinheit zusammengefasst und nicht für jedes Gebäude getrennt die dort angefallenen Kosten ermittelt sind, nicht die formelle Wirksamkeit der Abrechnung, sondern betrifft nur deren inhaltliche Richtigkeit.

Der Einwand, dass eine Zusammenfassung zu Wirtschaftseinheiten Kosten bzw. höhere Prämien erspare und somit für den Mieter günstig sei, mag zutreffend sein. Allerdings liegen die vom BGH (NJW 2011, 368) aufgestellten Voraussetzungen nicht vor, wenn die versicherten Gebäude in ihrer Bauweise, Gesamtwohnfläche und Ausstattung nicht baugleich sind.
AG Bottrop, AZ: 8 C 53/18, 27.09.2018
Sofern vertragliche Abreden dem nicht entgegen stehen, ist der Vermieter preisfreien Wohnraums bei der Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten regelmäßig berechtigt, mehrere von ihm verwaltete und der Wohnnutzung dienende zusammenhängende Gebäude vergleichbarer Bauweise, Ausstattung und Größe zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 73/10, 20.10.2010
Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV kann der Mieter einer Wohnung verlangen, dass die anteilig auf ihn entfallenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage zu 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer verteilt werden. Der Mieter ist nicht darauf beschränkt, stattdessen von dem Kürzungsrecht des § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV Gebrauch zu machen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 113/17, 16.01.2019
Für die Umlage der Betriebskosten einer preisgebundenen Wohnung nach der Wohnfläche nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 NMV 1970 ist auf die tatsächlichen Flächenverhältnisse abzustellen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 173/17, 16.01.2019
Nach § 10 HeizkostenV können in einem Mietvertrag über Gewerberäume auch rein verbrauchsabhängige Kostenverteilungen vereinbart werden.

Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nur bei einem Vertrag in Betracht, der wegen einer planwidrigen Unvollständigkeit eine Regelungslücke aufweist.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 46/18, 30.01.2019
Eine in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag gesondert ausgewiesene Verwaltungskostenpauschale stellt eine zum Nachteil des Mieters von § 556 Abs. 1 BGB abweichende und damit gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksame Vereinbarung dar, sofern aus dem Mietvertrag nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich bei dieser Pauschale um einen Teil der Grundmiete (Nettomiete) handelt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 254/17, 19.12.2018
Die Wohnungseigentümer haben im Rahmen des § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Änderung der Kostenverteilung.

Die geänderte Verteilung der Gebühren für Niederschlagwasser, die nach dem Verhältnis der Wohnflächen erfolgt, wobei nunmehr zusätzlich für jedes einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit zugeordnete Sondernutzungsrecht "Stellplatz" eine Fläche von 6,25 qm in Ansatz zu bringen ist, ist vor diesem Hintergrund in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.
LG Dortmund, AZ: 1 S 76/18, 25.07.2019
Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 62/19, 18.12.2019
Die Erheblichkeit des zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs berechtigenden Mietrückstands ist gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a Alt. 2, § 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB allein nach der Gesamthöhe der beiden rückständigen Teilbeträge zu bestimmen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 32/20, 08.12.2021
1. Eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses kann sich aber auch daraus ergeben, dass der Vermieter nach entsprechenden Vorhalten des Mieters auf seiner fehlerhaften Abrechnung in nicht mehr vertretbarer Weise beharrt.

2. Die formularvertraglich vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts in einem Einkaufszentrum stellt auch im Zusammenspiel mit fehlendem Konkurrenzschutz keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn sie mit keiner hinreichend konkreten Sortimentsbindung verbunden ist.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 11/20, 06.10.2021
Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen, ohne insoweit ein besonderes Interesse darlegen zu müssen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 66/20, 15.12.2021
Für den Beginn der Verjährung einer Heizkostennachforderung des Vermieters gegen seinen Wohnungsmieter ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Mieter die Abrechnung über die Heizkosten zugeht.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ARZ 5/90, 19.12.1990
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