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Urteile zu Kategorie: Beschlußanfechtung

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Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Haustierhaltung mehrheitlich beschließt, eine Genehmigungspflicht für die Tierhaltung bzw. hier für Hundehaltung zu beschließen.

Wenn der Beschluss die Gründe nicht regelt, aus denen eine Zustimmung versagt werden darf, ist eine Zustimmung zur Weigerung nur aus sachlichen, im Rahmen einer Interessenabwägung gerechtfertigten Gründen zulässig.
AG Bonn, AZ: 27 C 95/18, 10.01.2019
Die Durchführung einer Eigentümerversammlung in der Waschküche ist grds. zumutbar.

Bei einer Instandhaltungsmaßnahme von unter 3.000,00 € brauchen keine drei Vergleichsangeboten eingeholt werden.

Eine Ungültigerklärung der unter Verletzung von Teilhaberechten Beschlüsse scheidet in der Regel aus, wenn feststeht, dass sich der Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat.
LG Dortmund, AZ: 17 S 83/18, 23.11.2018
Die Darstellung der Jahresabrechnung muss die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfassen und auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Die Eigentümer müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist.

Die Entlastung des Verwalters ist anfechtbar, wenn die Jahresabrechnung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 57/18, 05.03.2019
Das Anbringen einer Treppe stellt eine bauliche Veränderung i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG dar.

Die Wiederherstellung eines früheren Zustandes ist eine Maßnahme der Instandhaltung- und Instandsetzung, die der Wohnungseigentümer, der in das gemeinschaftliche Eigentum eingegriffen hat, durch die - und auf Kosten der - Gemeinschaft auch nach Verjährung des Beseitigungsanspruchs aus § 1004 BGB dulden muss, weil der geschaffene Zustand rechtswidrig bleibt.
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 72 C 77/18, 20.12.2018
Zwar handelt es sich um eine unzulässige Saldierung, wenn eine Vermengung von Einnahmen und Ausgaben entgegen dem Gebot der Klarheit und Übersichtlichkeit zur Folge hat, dass die Position Gutschriften nicht gesondert ausgewiesen wird.

Allerdings führt ein derartiger Fehler nicht in jedem Fall zur Ungültigerklärung des entsprechenden Beschlusses, wenn die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung hierrunter nur in einem geringen Maße leidet.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 97/17, 28.06.2018
In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist die Zeit nicht einzuberechnen, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer genehmigt war.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 59/18, 28.02.2019
Die Ungültigerklärung eines Beschlusses hat zur Folge, dass diesem von Anfang an die Rechtswirksamkeit fehlt und Folge des die Ungültigkeit aussprechenden Urteils eine dahingehende rückwirkende Gestaltungswirkung ist.

Ist aber eine derartige Zahlungsverpflichtung deshalb nicht gegeben, weil der entsprechende Beschluss mit Wirkung ex-tunc für ungültig erklärt worden ist, ist die geleistete Zahlung rechtsgrundlos geleistet und gem. § 812 BGB zu erstatten.

Dies gilt auch für den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 135/18, 14.03.2019
Die Anfechtung eines Negativbeschlusses über die Abwahl des Verwalters erledigt sich regelmäßig mit dem Ablauf des Zeitraums, für den er bestellt worden ist. In diesem Fall kann der antragstellende Wohnungseigentümer nicht mehr erreichen, dass der Verwalter vor Ablauf des regulären Zeitraums sein Verwalteramt durch gerichtliche Entscheidung verliert.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 38/18, 07.02.2019
In der Übermittlung einer Klageschrift eines WEG-Verwalters an einen Rechtsanwalt kann die Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes in einem Anfechtungsverfahren gesehen werden.

Auch wenn vor Verbindung zweier Verfahren ein beklagter Wohnungseigentümer, der insoweit von dem gleichen Rechtsanwalt vertreten wurde, später als Streitgenosse auf Klägerseite im ersten Anfechtungsverfahren aufgetreten ist, ist darin kein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO zu sehen.

Wenn die jeweilige Einzelhaftung gem. § 7 Abs. 2 S. 1 RVG aller in den Anfechtungsverfahren beklagten Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft summiert die Gesamtvergütung übersteigt, besteht lediglich für einen Teil der Gesamtvergütung ein Gesamtschuldverhältnis.
LG Düsseldorf, AZ: 18a O 7/18, 26.10.2018
Führt der Verwalter einen Aktivprozess ohne Ermächtigung, kann dessen Prozessführung ohne Vertretungsmacht entsprechend § 89 ZPO genehmigt werden.

Ein Ermächtigungsbeschluss, aus welchem sich nicht ergibt, für welche Forderungen der Verwalter zur Prozessführung ermächtigt sein soll, ist nichtig.

Wird die Verwalterwahl eines Verwalters angefochten, kann ein Wohnungseigentümer bis zur Rechtskraft des Anfechtungsverfahrens gleichwohl schuldbefreiend auf das eingerichtete Hausgeldkonto der Verwaltung einzahlen, deren Bestellung angefochten wurde.
AG Essen, AZ: 196 C 36/18, 09.05.2019
Die erforderliche rechnerische Schlüssigkeit der Jahresabrechnung ist nur dann gegeben, wenn der Saldo zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit dem Unterschiedsbetrag der Kontostände vom Beginn und Ende des Abrechnungszeitraumes übereinstimmt.

Es ist nicht erforderlich, dass Entnahmen vom Rücklagenkonto zunächst dem Hausgeldkonto als Einnahme zugebucht werden müssen.

Die Darstellung von Zusatzhonoraren unter "Sonstiges" schadet nicht.
AG Bottrop, AZ: 20 C 49/18, 24.05.2019
Es besteht eine Kompetenz der Eigentümergemeinschaft, eine Ausübung des Sondernutzungsrechts an den Parkplätzen durch Mehrheitsbeschluss zu regeln.

Das Sondernutzungsrecht berechtigt den Rechtsinhaber nur, andere Eigentümer von dem Gebrauch des ihm zugewiesenen Gegenstands auszuschließen, es nimmt der Gemeinschaft aber nicht das Recht, den allgemeinen Gebrauch zu regeln, weil der Gegenstand des Sondernutzungsrechts zum Gemeinschaftseigentum gehört.
LG Itzehoe, AZ: 11 S 85/16, 21.12.2018
§ 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen; ein darauf bezogener Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 105/18, 22.03.2019
Hat ein Wohnungseigentümer wegen eines Einladungsmangels des Verwalters eine Anfechtungsklage erfolgreich erhoben, entspricht eine Entlastung des Verwalters auch dann nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn das Gericht von der Regelung, dem Verwalter die Kosten gem. § 49 Abs. 2 WEG aufzuerlegen, keinen Gebrauch gemacht hat.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Parkplatzregelung dahingehend beschließen, dass einzelnen Wohnungseigentümern durch ein transparentes Losverfahren ein Stellplatz für den Zeitraum von max. 1 Jahr zugewiesen wird, wenn sichergestellt ist, dass die nicht berücksichtigten Wohnungseigentümer nach Ablauf des Jahres automatisch in den Genuss eines Stellplatzes kommen.
LG Dortmund, AZ: 1 S 40/19, 05.06.2019
Über die Entlastung des Verwalters kann nach § 21 Abs. 3 WEG mit Stimmenmehrheit beschlossen werden.

Der Entlastungsbeschluss widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn Ersatzansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen.

Ausreichend ist eine objektive Pflichtverletzung des Verwalters, ob möglicherweise das Verschulden fehlt, ist unerheblich.
AG München, AZ: 485 C 15894/18, 16.01.2019
Bei einer Verwalterneuwahl müssen den Wohnungseigentümern mindestens drei Angebote vor der Versammlung übersandt werden.

Wird die Verwalterbestellung für ungültiig erklärt, ist der Verwaltervertrag auf Anfechtung hin ebenfalls für ungültig zu erklären, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Gemeinschaft auch eine schuldrechtliche Verpflichtung gegenüber einer nicht wirksam bestellten Verwaltung eingehen wollten.
LG Dortmund, AZ: 1 S 179/17, 31.07.2018
Drei Vergleichsangebote sind bei höheren Investitionen Pflicht.

Zu den Grenzen der Beauftragung eines Rechtsanwaltes.

Erwerber einer Eigentumswohnung muss nicht die Kosten für die Verwalterzustimmung tragen.

Zusatzvergütungen einer Hausverwaltung müssen der Höhe nach festgelegt sein und dürfen nicht unangemessen hoch sein. Sie dürfen auch nicht für den Aufgabenkreis nach § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG verlangt werden.
AG Duisburg-Ruhrort, AZ: 28 C 27/18, 25.07.2019
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit einer Eigentümerverammlung dürfen Rechtsanwälte und Architekten als Berater der Gemeinschaft bei der Beschlussfassung nicht zugegen sein.

Da der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit Ausprägung des Prinzips der ordnungsgemäßen Verwaltung ist, handelt es sich insoweit nicht lediglich um ein Individualrecht, sondern um ein altruistisches Mitgliedschaftsrecht, welches der gesamten Gemeinschaft zukommt und welches keine eigene Betroffenheit erfordert.
AG Wuppertal, AZ: 95b C 18/19, 12.08.2019
Das Verfahren über die Anfechtung der Bestellung eines WEG-Verwalters ist gem. § 148 ZPO auszusetzen, wenn der Verwalter in einer weiteren Versammlung erneut gewählt wird.

Mit der Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses eines Verwalters kann der Kläger nur erreichen, dass der Verwalter sein Amt nicht mehr ausüben kann.

Bis zur Ungültigerklärung ist dieser neue Beschluss (§ 23 Abs. 4 WEG) gültig, denn durch das Anfechtungsvefahren wird er nicht suspendiert.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S171/18, 26.08.2019
Soll ein Rechtsgeschäft zwischen einem Wohnungseigentümer und der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden, so ist der betroffene Wohnungseigentümer mit allen Stimmrechten ausgeschlossen, auch wenn das Rechtsgeschäft nur eine Wohneinheit betrifft und der Wohnungseigentümer über weitere Wohneinheiten verfügt.
LG Berlin I, AZ: 55 S 84/17, 11.12.2018
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