Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Urteile zu Kategorie: Eigentümerversammlung / Wohnungseigentümerversammlung

Einträge 581 - 600 von 628
Allein die Nichtladung reicht nicht aus, um von einer böswilligen Absicht des einladenden Miteigentümers oder einem zielgerichteten Verhalten auszugehen.

Die versehentliche Nichteinladung hat lediglich die Anfechtung, nicht aber die Nichtigkeit der Beschlüsse zur Folge.
LG Köln, AZ: 29 S 69/22, 17.11.2022
1. Voraussetzung für eine Interessenkollision eines Rechtsanwaltes ist, dass der Rechtsanwalt eine andere Partei in derselben Rechtssache schon einmal in entgegengesetztem Interesse beraten oder vertreten hat bzw. sie weiterhin berät oder vertritt.

2. Für die Frage des Eingreifens eines Stimmverbots ist nicht auf einen Vergleich des wirtschaftlichen Nutzens einer Abstimmung des Wohnungseigentümers im Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft einerseits oder im Interesse der Drittgesellschaft andererseits abzustellen.
LG München I, AZ: 36 S 5288/22, 15.11.2022
Anfechtbar sind Beschlüsse auf der Grundlage von Abrechnungen nach dem WEMoG, die formale oder inhaltliche Mängel aufweisen, soweit diese auf das Ergebnis des Zahlenwerks durchschlagen.

Die Anfechtungsgründe müssen zumindest in Umrissen vorgetragen werden, eine Substantiierung im Einzelnen ist innerhalb der Begründungsfrist noch nicht erforderlich.

Der Kläger muss vor Erhebung einer Klage im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren alles versucht haben, eine Entscheidung der Wohnungseigentümer selbst zu erreichen.
AG Siegburg, AZ: 150 C 2/22, 12.09.2022
Einem Miteigentümer, welcher eigenmächtig Instandhaltungsmaßnahmen durchführt, steht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten zu. Die Regelung des § 18 Abs. 2 WEG ist als lex specialis zu betrachten, welches den Regelungen der GoA vorgeht.

Eine ordnungsgemäße Verwaltung erfordert nach ständiger Rechtsprechung bei nicht lediglich geringfügigen Maßnahmen die Einholung mindestens dreier vergleichbarer Angebote.
AG Dorsten, AZ: 3 C 181/21, 25.05.2023
Hat die Gemeinschaft unter deinem Tagesordnungspunkt zahlreiche Beschlüsse gefasst, muss der Anfechtungskläger darstellen, gegen welchen Beschluss sich die Anfechtungsklage richten soll.

Darstellungsfehler in der Abrechnung berechtigen nicht mehr zur Anfechtung.

Die Beschlussfassung über den Abschluss einer Versicherung für den Verwaltungsbeirat entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
AG Neustadt a. Rübenberge, AZ: 20 C 685/21, 11.07.2022
§ 6 COVMG hatte nur vorübergehende Gültigkeit. Mit Ablauf zum 31.08.2022 endet auch die Fortgeltung der Verwalterbestellung, wenn der Verwaltervertrag nicht zwischenzeitlich durch Beschlussfassung verlängert wurde.

Eine Fortgeltung der Verwalterbestellung über den 31.08.2022 hinaus widerspricht dem Sinn und Zweck des § 6 COVMG.
AG Oberhausen, AZ: 334 C 59/22, 13.06.2023
Ein (Miet-)Verwalter einer Sondereigentumseinheit ist nicht "der Verwalter" i.S.d. Vertreterklausel einer Teilungserklärung, denn diese erfasst ersichtlich den nach § 26 WEG bestellten Verwalter.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 54/22, 10.11.2022
Bei der Auslegung der Teilungserklärung kommt es für die Auslegung nicht auf den Willen des Erklärenden an, sondern auf das, was jeder gegenwärtige und zukünfiige Betrachter als objektiven Sinn der Erklärung ansehen muss.

Solange keine abweichende Kostenregelung wirksam getroffen wurde, sind damit die Kosten der Instandsetzung durch die Gemeinschaft zu tragen. Dies gilt auch für Dachfenster, wenn deren Räumlichkeiten nicht im Sondereigentum stehen, sondern daran ein Sondernutzungsrecht begründet wurde.
AG Dortmund, AZ: 514 C 22/23, 01.06.2023
Nach § 10 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unbillig erscheint.

Allein die voraussichtliche Erzielung eines um ca. 14,6 % höheren Verkaufserlöses im Fall der Änderung genügt hierfür nicht.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 72/22, 22.06.2023
Zu den Eckpunkten des Verwaltervertrags, die bei der Bestellung in wesentlichen Umrissen geregelt werden bzw. bekannt sein müssen, gehören Laufzeit und Vergütung.

Die durch das Gericht zu treffende Ermessensentscheidung darf das Selbstbestimmungsrecht der Wohnungseigentümer nur insoweit beschränken, als dies aufgrund der zu regelnden Angelegenheit und zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes unbedingt nötig ist.
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 21/22, 03.05.2023
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kann geboten sein; wenn dem Anfechtungskläger ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden durch Umsetzung des Beschlusses nicht mehr zugemutet werden kann oder wenn bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 16/22 WEG, 29.09.2022
Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber dagegen nicht zuzurechnen; das gilt auch dann, wenn der fehlerhaften Sachbehandlung des Gerichts eine der Partei zuzurechnende Verzögerung vorausgegangen ist. Ein überobligatorisches Tätigwerden des Abteilungsrichters kompensiert nicht die anschließende verzögerte Bearbeitung durch die Geschäftsstelle.

Ein Mehrheitseigentümer, der nicht professioneller Verwalter ist, darf sich grds. nicht gegen den Willen der Minderheit selbst zum Verwalter bestellen.

Eine Aufstellung von eigenen Aufwendungen des Mehrheitseigentümers wird nicht dadurch zu einer Jahresabrechnung, dass sie als solche bezeichnet wird.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 215/21, 21.07.2023
Eine Abrechnung ist fehlerhaft, wenn unzutreffende Verteilungsschlüssel verwendet werden. Fehlerhafte Beschlüsse können auch dann angefochten werden, wenn sich der Fehler nur geringfügig auf den Kläger auswirkt, zB weil es nur um Kleinbeträge geht.

Es besteht ein Anspruch auf Neuerstellung eines Vermögensberichtes, wenn eine Buchung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erst zu Beginn den Folgejahres erfolgte und sich einzelne Buchungen im Vermögensbericht nicht in der Abrechnung wiederfinden.
AG Oberhausen, AZ: 334 C 2/23, 22.08.2023
Neben den Wohnungseigentümern sind auch die Verwaltungsorgane der Gemeinschaft berechtigt, an der Versammlung teilzunehmen. Das gilt auch für Angestellte des Verwalters. Es muss aber kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehen.

Die Delegation an den Verwalter, eine Garagenordnung aufzustellen und zu überwachen, ist mangels Bestimmtheit nichtig.
AG Dortmund, AZ: 514 C 43/21, 24.08.2023
Der Verwalter ist Sachwalter fremden Vermögens. Er hat dabei uneigennützig die Interessen der Gemeinschaft und sämtlicher Eigentümer gleichermaßen wahrzunehmen.

Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Abberufung der Verwaltung verpflichtet die Wohnungseigentümer nicht ohne weiteres dazu, den Verwalter abzuberufen. Sie haben vielmehr einen Beurteilungsspielraum und dürfen von einer Abberufung absehen, wenn dies aus objektiver Sicht vertretbar erscheint.
LG Hamburg, AZ: 318 S 48/18, 06.11.2019
Nach der Neuordnung der Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die WEG-Reform 2020 steht nicht mehr der Verwalter, sondern nur noch der Gemeinschaft ein Unterlassungsanspruch gegen die einberufende Person zu.

Der Streitwert für ein Einberufungsverlangen ist mit 25% des Interesses an den gefassten Beschlüssen, also dem hälftigen Wert einer späteren Beschlussklage, zu bemessen.
LG Itzehoe, AZ: 11 T 8/23, 17.03.2023
Will der Wohnungseigentümer Nachbesserungsforderungen in einer Jahresabrechnung aufstellen, muss er die Aufnahme dieser Forderung als Tagesordnungspunkt verlangen, um dann einen möglichst positiven Beschluss der Gemeinschaft erwirken zu können.
LG Köln, AZ: 29 S 158/22, 19.01.2023
Teilt der Anfechtungskläger trotz Nachfrage des Gerichts die aktuelle Adresse der Hausverwaltung erst 6 Wochen später mit, gilt die Klage nicht mehr i.S.d. § 167 ZPO als "demnächst" zugestellt.

Es können dann nur noch Nichtigkeitsgründe vorgetragen werden.

Diese sind nicht gegeben, wenn der Verwalter ohne Verwaltervertrag bestellt wird, die Stimmen falsch ausgezählt wurden oder eine eventuelle Majorisierung vorliegt.
AG Essen, AZ: 196 C 38/23, 18.10.2023
Der Austausch einer vorhandenen Ölheizung gegen eine neue Gasheizung ist nur dann als ordnungsgemäße Instandhaltung bzw. modernisierende Instandsetzungsmaßnahme anzusehen, wenn ohnehin die Erneuerung der Heizungsanlage notwendig oder konkret absehbar war und eine Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte aus der Sicht eines vernünftig denkenden und erprobten Neuerung gegenüber aufgeschlossenen Hauseigentümers diese Umrüstung nahelegt.
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 121/21, 25.10.2023
Eine formlose Gestattung, einen Pkw auf dem Gemeinschaftsgrundstück parken zu dürfen, kann jederzeit widerrufen und eine abweichende Regelung im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum getroffen werden.

Für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist es unerheblich, ob mit der - nicht im Einklang mit der Teilungserklärung stehenden - regelwidrigen Nutzung eine Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer einhergeht.
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 63/23, 15.11.2023
Rückwärts Vorwärts