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Urteile zu Kategorie: Kündigung fristlos und fristgerecht

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Die Unzulässigkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung durch nicht genehmigte Ton- und Bildaufnahmen führen nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot.

Allein das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, reichen jedoch nicht, um im Rahmen der Abwägung von einem höheren Gewicht ausgehen zu können, als es dem Recht am gesprochenen Wort zukommt.

Ein im Mietvertrag nicht erwähnter Schuppen sowie ein Carport führen auch bei längerer Nutzung des Mieters nicht dazu, dass diese Gebäudeteile Gegenstand des Mietvertrages geworden sind.
AG Bottrop, AZ: 11 C 264/22, 17.05.2023
Ständige in strafrechtlich relevanter Weise erfolgten Beleidigungen vonanderen MItern kann eine fristlose Kündigung des Mitverhältnisses begründen.

Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kündigungstatbestand zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegen hat. Durch ein nachträgliches Wohlverhalten wird die Wirksamkeit nicht berührt.
AG München, AZ: 419 C 15714/21, 19.05.2022
Hat der Mieter im Räumungsprozess unbedingten Klageabweisungsantrag unter Bestreiten des Eigenbedarfs mit Nichtwissen gestellt und gleichzeitig Gleichzeitig Vollstreckungsschutzantrag im Falle des Unterliegens gestellt, Stellt es kein sofortiges Anerkenntnis dar, wenn der MIeter noch vor Ende der Räumungsfrist auszieht.
AG Gelsenkirchen, AZ: 202 C 40/23, 22.06.2023
Wird in der Kündigung eines Mietverhältnisses irrtümlich ein zu früher Endtermin genannt, so endet das Mietverhältnis zum nächstmöglichen Termin, wenn den Umständen nach erkennbar ist, dass der Kündigende den Vertrag jedenfalls zu diesem Termin beenden will.

Die Herausgabe des Mietobjektes ist nicht unmöglich gemäß § 275 Abs 1 BGB, weil das Bauamt aus Sicherheitsgründen eine Versiegelung des Mietobjektes mit einer Nutzungsuntersagung verfügt hat.
LG Essen, AZ: 6 O 276/22, 13.07.2023
Zu lautes Fernsehen und das Summen eines Deckenventilators kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses begründen.

Das hohe Alter eines Mieters ist in der Abwägung mit zu berücksichtigen, führt aber nicht dazu, dass andere Mieter Lärmbelästigungungen hinnehmen müssen.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 27 C 1107/20, 20.12.2022
Bewusst unrichtiges Vorbringen eines Mieters innerhalb eines Mietrechtsstreits kann eine die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB begründende Pflichtverletzung darstellen.

Dem Fehlverhalten des Mieters kann dann ein geringeres Gewicht beizumessen sein, wenn es der Abwehr einer unberechtigten Kündigung durch den Vermieter gedient haben sollte, weil es dann die Folge einer ihrerseits begangenen Vertragsverletzung wäre.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 147/22, 25.10.2023
Einem Mieter ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Vermietersauf das Mietkautionskonto zuzugreifen.

Es entlastet den Mieter nicht, dass seine Bank es versehentlich versäumt hatte, für besagtes Konto einen Sperrvermerk einzutragen.

Die Heilungswirkung des § 569 Abs. 2 a S. 4 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB (Heilungswirkung durch Nachzahlung der Kaution) kommt nicht in Betracht, wenn es nicht um den Verzug mit der (erstmaligen) Leistung der Mietsicherheit geht.
LG München I, AZ: 14 S 10546/22, 23.11.2023
Beim Tod des Vermieters kann der Mieter die Mieten schuldbefreiend beim Amtsgericht gem. § 372 BGB hinterlegen, wenn niemand als Rechtsnachfolger auftritt und die Erben des verstorbenen Vermieters unbekannt sind.

Die Vorlage eines Testamentes kann für den Mieter nicht jegliche Zweifel hinsichtlich einer solchen Ungewissheit ausräumen. Allein die Vorlage eines Erbscheins ist dazu geeignet.
AG Bottrop, AZ: 8 C 1 83/23, 02.04.2024
Der Vermieter kann, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden in erheblichem Maße gestört hat, trotz des Besitzrechts an der Wohnung und des Bestimmungsrechts des Mieters, wer sich in seiner Wohnung aufhält, ein Hausverbot aussprechen.

Ein Verstoß hiergegen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
LG Hamburg, AZ: 311 S 89/23, 09.02.2024
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