Detailansicht Urteil
Umfang des Auskunftsanspruch des Mieters über das Vormietverhältnis
LG Berlin I, AZ: 67 S 177/23, 08.02.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Berlin-Lichtenberg, AZ: 20 C 40/20, 07.07.2020
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 9/19, 18.03.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 106/11, 16.11.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mieter Vermieter Mietvertrag Vermieter Verhältnis vertrag Klausel Anspruch Mietzins höhe Belege Betriebskosten Nebenkosten Mietspiegel begrenzt
Ähnliche Urteile
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- WEG-Verwalter zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet
- Rücktritt wegen Beherbergungsverbots während der COVID-19-Pandemie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Garage Eigentümerversammlung Abschleppen Organisationsbeschluss Makler Miete Jahresabrechnung Beirat Veränderung Schimmel Protokoll Verkehrsunfall Nachbarrecht Anfechtungsklage Verwalter Tierhaltung Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Arzthaftung Nutzungsentschädigung Abmahnung Beschluss Wurzeln Kurioses Treppenlift Mietminderung Sondereigentum Einstimmigkeit Gegenabmahnung Telefonwerbung Kündigung Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!