Detailansicht Urteil
Wie ist der Verwaltungsbeirat zu wählen ??; §§ 29, 45 WEG
AG Sonthofen, AZ: 5 C 228/21 WEG, 27.10.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 481 C 11177/16, 18.01.2017
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 97/12, 06.08.2015
-
AG Hannover, AZ: 480 C 12698/13, 21.03.2014
-
AG Riesa, AZ: 6 C 779/12, 29.11.2013
-
LG Düsseldorf, AZ: 19 T 42/04, 06.05.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
- Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr zulässig --- Beiratswahl muss in der Einladung nicht konkretisiert werden
- Verwaltungsbeirat unteschreibt Protokoll ohne Beschlussfassung -alle Beschlüsse sind anfechtbar; § 24 WEG
- Verwalter verweigert Einberufung einer Eigentümerversammlung: Beiratsvorsitzender kann sich ausnahmsweise vom Gericht zur Einberufung ermächtigen lassen; § 24 WEG
- Zur Zulässigkeit von Auslagenerstattung des Verwaltungsbeirates; §§ 29 WEG; 670, 675 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Makler Garage Nachbarrecht Teilungserklärung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Verwalter Beirat Miete Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Sondereigentum Arzthaftung Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Gegenabmahnung Wurzeln Abschleppen Veränderung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Einstimmigkeit Mietminderung Jahresabrechnung Kurioses Kündigung Beschluss Treppenlift Telefonwerbung Protokoll Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!