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Zahlt ein Räumungsschuldner während der laufenden Räumungsfrist die Nutzungsentschädigung anfangs teilweise, später gar nicht, so ist eine Verkürzung der Räumungsfrist auch bei einem angespannten Wohnungsmarkt (Berlin) geboten.
AG Berlin-Wedding, AZ: 19b C 98/20, 08.04.2022
Wird eine Wohnung angemietet, zu der der Zutritt jederzeit möglich, aber der Zutritt infolge der Baustelle erschwert ist, ist der bestimmungsgemäße Gebrauch der Mietsache, nämlich das Wohnen, nicht aufgehoben oder eingeschränkt, so dass eine Mietminderung grundsätzlich nicht in Betracht kommt.

Gibt der Mieter nach Ende der Mietsache nicht alle Schlüssel zurück, ist er zur Nutzungsentschädigung in Höhe der ursprünglichen Miete verpflichtet.

Der Mieter muss beweisen, dass er alle Schlüssel zurückgegeben hat.
AG Essen, AZ: 19 C 39/21, 28.10.2021
Für zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossene Wohnraummietverträge ist das Widerrufsrecht gemäß § 312 Abs. 4, Abs. 3 Nr. 7 i.V.m. § 312g BGB eröffnet, es sei denn, der Mieter hat die Mietsache vor Vertragsschluss besichtigt, § 312 Abs. 4 Satz 2 BGB.

Der Mieter schuldet dem Vermieter Wertersatz (Nutzungsentschädigung) allenfalls dann, wenn er vom Vermieter ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (§ 357 Abs. 8 Satz 1 BGB) und der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht und eine etwaige Wertersatzpflicht informiert hat (§ 357 Abs. 8 Satz 2 BGB).
LG Berlin I, AZ: 67 S 140/21, 21.10.2021
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidrig vorsätzlicher Schädigung nach §§ 826, 31 BGB eines Käufers eines Fahrzeugs, das eine fehlerhafte Motorsteuerung aufwies, entfällt nicht durch dessen zwischenzeitlichen Weiterverkauf.
OLG Nürnberg, AZ: 12 U 3275/19, 28.04.2021
Wird der Rechtsanwalt vom Mandanten im engen zeitlichen Zusammenhang zur Trennung und zur Entscheidung, sich scheiden zu lassen, beauftragt, ihn gegenüber seinem Ehepartner wegen der finanziellen Folgen von Trennung und Scheidung außergerichtlich zu vertreten und mit ihm eine außergerichtliche Vereinbarung zu treffen, kann er in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit tätig sein, wenn er außergerichtlich Verhandlungen mit dem Verfahrensbevollmächtigten des Ehepartners führt.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 264/19, 29.10.2020
Zur Berechnung des Nutzungsausfallschadens können die anteiligen Vorhaltekosten oder die ortsübliche Vergleichsmiete als Ausgangspunkt herangezogen werden.

Wird als Maßstab zur Berechnung eines Nutzungsausfallschadens der fiktive Mietpreis angesetzt, ist er von allen auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstigen, eine erwerbswirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren zu bereinigen.
OLG Brandenburg, AZ: 4 U 87/19, 27.05.2020
Der Mieter eines Gartens verliert mit der Einpflanzung das Eigentum an den Pflanzen, wenn zum Zeitpunkt der Einpflanzung eine nicht nur vorübergehende Anpflanzung beabsichtigt war.

Kann der Mieter eines Gartens diesen vorübergehend nicht nutzen, steht ihm kein Schadensersatz in Form einer Nutzungsentschädigung zu.
AG Marl, AZ: 3 C 325/19, 26.05.2020
Im Interesse des Eigentümers des notleidenden Grundstücks, dieses in angemessener Weise wirtschaftlich zu nutzen, hat der Nachbar die Nutzung seines Grundstücks zu dulden. Dieser Zweck lässt sich nur verwirklichen, wenn die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks uneingeschränkt möglich ist.

Im Rahmen der Ausübung eines Notwegerechts ist allerdings der Verlauf zu wählen, der für den Duldungspflichtigen die geringstmögliche Belastung darstellt.

Für die entgangene Nutzung einer Garage be steht grds. kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung, da es sich bei einer Garage nicht um ein Wirtschaftsgut von allgemeiner zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung handelt.
OLG Hamm, AZ: I-5 U 30/19, 18.11.2019
Ein Mieter kann die vor Beendigung des Mietverhältnisses unterlassene Mängelanzeige von bereits vorher aufgetretenen Mängeln nicht wirksam nachholen.

Mängel, die während der Nutzungsentschädigung entstehen, führen nicht zu einer Minderung.

Macht der Vermieter gegenüber dem Verlangen des Mieters, die Wegnahme von Einrichtungen nach Beendigung des Mietverhältnisses zu dulden, ein Vermieterpfandrecht geltend, so wird dadurch der Lauf der Verjährungsfrist für den Wegnahmeduldungsanspruch nicht gehemmt
LG Krefeld, AZ: 2 S 65/16, 20.12.2017
Eine Nutzungsentschädigung für eine verspätet zurückgegebene Mietsache endet am Tag der Übergabe der Wohnung.

Auch wenn die aktuelle Betriebskostenabrechnung noch nicht erstellt ist, kann der Mieter mit einem Teil der Kaution Schadensersatzansprüche des Vermieters aufrechnen, wenn eine größere Nachzahlung nicht zu erwarten ist.

Es ist unschädlich, wenn die Kostenposition "allgemeine Stromkosten" statt in der Heizkostenabrechnung in der Abrechnung über die sonstigen Nebenkosten abgerechnet wird.
AG Bottrop, AZ: 11 C 213/16, 20.04.2017
Die Kappungsgrenzen des § 558 BGB finden bei beendeten Mietverhältnissen im Rahmen der zu berechnenden Nutzungsentschädigung wegen verspäteter Rückgabe keine Anwendung.

Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter gemäß § 546a Abs. 1 Alt. 2 BGB für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, bestimmt sich anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrages über die Wohnung ortsüblichen Miete (Marktmiete).
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 17/16, 18.01.2017
Eine fiktive Schadensberechnung, bzw. eine Schätzung nach § 287 ZPO kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn der Geschädigte vorträgt, er habe die Arbeiten konkret entgeltlich durchführen lassen (BGH, Urt. v. 04.12.2013 – VI ZR 24/13).

Eine Räumungsklage ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn der Mieter dem Vermieter angezeigt hat, einen Monat später die Wohnung freiwillig zu räumen.
LG Berlin I, AZ: 63 S 83/15, 22.01.2016
Eine erstmals nach Vertragsbeendigung eingetretene Verschlechterung der Mietsache, die beim Fortbestehen des Mietverhältnisses eine Minderung der Miete zur Folge gehabt hätte, führt grundsätzlich nicht dazu, den Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in entsprechender Anwendung von § 536 BGB herabzusetzen.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn den Vermieter nach Treu und Glauben im Rahmen des Abwicklungsverhältnisses ausnahmsweise eine nachvertragliche Pflicht zur Beseitigung von Mängeln der vorenthaltenen Mietsache trifft.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 66/13, 27.05.2015
Die Verkürzung einer Räumungsfrist zu Gunsten des Vermieters nach §§ 794 a Abs. 2 ZPO setzt zwingend voraus, dass dem Mieter zuvor erstmals – in der Regel nach Ablauf der im Vergleich vereinbarten Räumungsfrist – eine gerichtliche Räumungsfrist nach § 794 a Abs. 1 S. 1 ZPO bewilligt wurde.
LG München I, AZ: 14 T 17971/14, 07.10.2014
Steht dem Erwerber während des Verzugs des Bauträgers mit der Übergabe der herzustellenden Eigentumswohnung kein dem erworbenen Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung, kann ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen.

Es wäre ein unbefriedigendes Ergebnis, wenn dem sich im Verzug befindlichen Bauträger diese Zwangssituation des Erwerbers insoweit zugute käme, als er dem Erwerber lediglich die Kosten für die weiterbenutzte Wohnung erstatten müsste.
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 172/13, 20.02.2014
Mit der ganz herrschenden Meinung geht der Senat davon aus, dass die Bestimmung des Streitwerts einer zu zahlenden künftigen Nutzungsentschädigung - anders als für künftige Miete, für die überwiegend § 9 ZPO angewandt wird - gemäß § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO zu erfolgen hat.

Dabei ist für den Zeitraum, in welchem die Beklagten zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung von 1.000,00 EUR/Monat verurteilt worden sind und bis zur Rücknahme des Rechtsmittels bereits 8 Monate vergangen waren, bei der Bemessung des Streitwerts ein Betrag in Höhe von 8 x 1.000,00 EUR = 8.000 Euro anzusetzen ist. Für die künftige Zeit ist ein weiteres Jahr zugrunde zu legen und damit ein Betrag in Höhe von 12.000 Euro.
OLG Celle, AZ: 2 W 32/14, 17.02.2014
Ist der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall nicht in der Lage, die Reparatur oder den ersatz des Fahtzeuges vorzufinanzieren, so hat die gegnerische Haftpflichtversicherung auch eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum zu zahlen, der über die vom Sachverständigen festgestellte Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung geht.

Voraussetzung ist aber, dass der Geschädigte die gegnerische Versicherung hierüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat.
LG Saarbrücken, AZ: 13 S 189/13, 07.02.2014
Wird ein Mieter wegen der Besorgnis ausbleibender Mieten auf Zahlung der künftigen Mieten verklagt, § 259 ZPO, so beträgt der Streitwert für diesen Antrag sechs Monatsmieten.

Im Hinblick auf die zweimonatige Salvierungsfrist gemäß § 569 Abs. 3 Ziffer 2 BGB ist auch in - ex ante betrachtet - einfachen Fällen nicht vor Ablauf von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage an den Beklagten mit dem Erlass eines Räumungsurteils zu rechnen.
LG Essen, AZ: 15 T 113/12, 16.09.2013
Der Eigentümer einer selbstgenutzen Ferienwohnung kann keinen Nutzungsausfall bei fehlender Nutzbarkeit der Wohnung beanspruchen, weil es sich hierbei um ein Luxusgut handelt.

Etwas anderes gilt dann, wenn die Wohnung in der Fremdvermietung stand und dem Eigetümer hierdurch ein Mietausfall entstanden ist.
LG Itzehoe, AZ: 11 S 88/12, 25.03.2013
Es ist nicht erforderlich, dass der Vermieter für jeden einzelnen Monat aufschlüsselt, welcher Betrag unter Berücksichtigung der von dem Mieter geleisteten Zahlungen jeweils noch als restliche Nutzungsentschädigung begehrt wird.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 94/12, 09.01.2013
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