Detailansicht Urteil
WEG-Verwalter haftet grds. nicht bei fehlerhafter Bauüberwachung; §§ 21, 27 WEG, 280 BGB
AG Hamburg-Barmbek, AZ: 883 C 11/14, 27.05.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 183/13, 04.07.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bausanierung Instandsetzung Instandhaltung Haftung verwalter Überwachung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltungsbeirat Kenntnis Vertreter Kennenmüssen Zurechnung
Ähnliche Urteile
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
- Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr zulässig --- Beiratswahl muss in der Einladung nicht konkretisiert werden
- Verwaltungsbeirat unteschreibt Protokoll ohne Beschlussfassung -alle Beschlüsse sind anfechtbar; § 24 WEG
- Verwalter verweigert Einberufung einer Eigentümerversammlung: Beiratsvorsitzender kann sich ausnahmsweise vom Gericht zur Einberufung ermächtigen lassen; § 24 WEG
- Zur Zulässigkeit von Auslagenerstattung des Verwaltungsbeirates; §§ 29 WEG; 670, 675 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Abmahnung Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Abschleppen Sondereigentum Kurioses Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Veränderung Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Beschluss Garage Jahresabrechnung Miete Beirat Arzthaftung Makler Schimmel Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Treppenlift Verwalter Protokoll Telefonwerbung Eigentümerversammlung Wurzeln Kündigung Einstimmigkeit Mietminderung Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!