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Urteile zu Kategorie: Eigentümerversammlung / Wohnungseigentümerversammlung

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Sind in einem Wirtschaftsplan Reparaturkosten von einem nicht erklärten Anteil von 35% dargestellt, die in der Sache zu einer monatlichen Mehrbelastung des einzelnen Wohnungseigentümers von 19% führen, führt dies nicht dazu, dass der Wirtschaftsplan für ungültig erklärt wird.

Ein einzelner Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Abberufung eines Verwalters, wenn es dem Verwalter nicht gelingt, eine ordnungsgemäße Beschlusssammlung im Sinne von § 27 Abs. 7 WEG zu führen und Korrekturen durch entsprechende Urteile nicht berücksichtigt werden.
AG Konstanz, AZ: 4 C 436/19 WEG, 07.11.2019
Den Eigentümern fehlt die Beschlusskompetenz, die "Gesamt- und Einzelwohngeldabrechnung 2020" zu genehmigen und zu beschließen.

Entgegen früherer Rechtslage (§ 28 Abs. 3 und 5 WEG a.F.) hat der Gesetzgeber mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (BGBl. 12020, S. 2187) das für die Abrechnung erforderliche Zahlenwerk von der Beschlussfassung entkoppelt und zum Gegenstand einer Vorlagepflicht für die Verwaltung gemacht.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 29/21 WEG, 25.02.2022
Eine Sonderumlage, die für ein rückwirkendes Wirtschaftsjahr beschlossen wird, begründet eine Zahlungspflicht, wenn dieser Beschluss bestandskräftig geworden ist.

Die Begründung einer Sonderumlage ist nicht zweckgebunden, so dass die Kosten, für die die Sonderumlage gebildet wurde, in der Jahresabrechnung den Wohnungseigentümern ernuet in Rechnung gestellt werden können.
AG Bottrop, AZ: 20 C 2/21, 16.07.2021
Bei Zahlungseinpässen wegen geleisteter Instandsetzungskosten des Vorjahres kann nur eine Sonderumlage für das laufende Wirtschaftsjahr beschlossen werden, nicht aber eine Sonderumlage für das bereits abgelaufene Jahr.

Ein derartiger Beschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.
LG Dortmund, AZ: 1 S 153/2021, 01.03.2022
Gefasste Beschlüsse einer Eigentümerversammlung sind einer Auslegung zugänglich. Die Auslegung ergibt vorliegend, dass die Eigentümer nur über die sich aus den Rechenwerken ergebenen Zahlungspflichten entscheiden wollten, nicht über den nunmehr zu erstellenden Vermögensbericht gem. § 28 Abs. 4 WEG n.F.. Dieses Ergebnis folgt zwanglos aus allgemein geltenden Auslegungsregeln, wonach im Zweifel davon auszugehen ist, dass die Eigentümer keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollten.

Die tatsächlich erfolgten Zahlungen auf die Rücklage sind als Einnahmen zu verbuchen und müssen als solche in der Abrechnung erscheinen .
AG Bottrop, AZ: 20 C 21/21, 25.03.2022
In der Entlastung der Verwaltung liegt ein negatives Schuldanerkenntnis im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB.

Es fehlt der Gemeinschaft die Kompetenz, Angelegenheiten der Sondereigentümer im Zusammenhang mit der Erfassung von Mängeln am Sondereigentum zu regeln.

Ein Rechtsanwalt darf beauftragt werden, wenn die Gemeinschaft einen Anspruch für plausibel halten darf.

Eine unentgeltliche Abtretung zugunsten der WEG ist zulässig, wenn hierdurch kein Rechtsverlust verbunden ist.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 26/18 WEG, 22.10.2021
Auch ein ausgeschiedener Wohnungseigentümer ist klagebefugt für eine Anfechtungsklage, wenn er jedenfalls zum Zeitpunkt der Klageeinreichung noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war.

Die Beschlussfassung über ein Jahresabrechnung ist nichtig, wenn diese zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht vorlag.

Enthält die vorgelegte Jahresabrechnung nicht die Sollbeträge für die Hausgeldvorschüsse, sondern die Ist-Beträge der geleisteten Hausgeldzahlungen, die bereits im beschlossenen Wirtschaftsplan tituliert wurden, ist die Abrechnung wegen einer unzulässigen Doppelbelastung nichtig.
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 49/21, 26.04.2022
Für ein Beschlussmängelverfahren, in dem die Wirksamkeit der einseitigen Bestellung des Verwalters durch den teilenden Eigentümer im Streit steht, ist der Verwalter als berechtigt anzusehen, die beklagten übrigen Wohnungseigentümer zu vertreten.

Der teilende Wohnungseigentümer darf sich in einer Klausel der Teilungserklärung die einseitige Bestimmung eines Verwalters nach Entstehung der WEG nicht vorbehalten.

Eine Vollversammlung heilt die Einberufung durch einen Nichtberechtigten auch dann, wenn den Eigentümern der Mangel nicht bekannt ist.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 77/21, 11.03.2022
Seit der zum 01.12.2020 in Kraft getretenen Änderung des WEG ist die Erstellung der Jahresabrechnung nunmehr Aufgabe der Eigentümergemeinschaft selbst, wobei deren Erfüllung durch das durch die Gesetzesänderung neu eingeführte Organ der Eigentümergemeinschaft, der Verwaltung (§§ 9a, 9b WEG), zu bewirken ist.

Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft dahingehend, dass der ausgeschiedene Verwalter die Verwaltungsunterlagen herauszugeben hat, ist mangels Außenwirkung kein verzugsbegründender Akt.
AG Kassel, AZ: 800 C 1850/21, 11.11.2021
Die Klage auf Beschlussersetzung ist auch in einer Zweier-WEG gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 44 Abs. 2 S. 1 WEG) zu richten und nicht gegen die übrigen Wohnungseigentümer.

Ein Anspruch auf Zahlung des Hausgeldes kommt nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer, sondern (nur) der Gemeinschaft zu.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 27/22, 17.05.2022
Das Inkrafttreten des neuen Rechts zum 01.12.2020 stellt keinen Grund für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses für eine Anfechtungsklage dar.

Eine beschlossene Jahresabrechnung entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Abrechnung den Wohnungseigentümern im Vorfeld der Versammlung nicht zur Verfügung gestellt worden ist.

Für eine schlüssige Jahresgesamtabrechnung reichen die Angaben von Anfangs- und Endstand der Gemeinschaftskonten sowie der nach Kostenarten aufgegliederten Einnahmen und Ausgaben aus.
LG Landau i. d. Pfalz, AZ: 5 S 16/21, 17.12.2021
Wird ein neuer Kostenverteilerschlüssel beschlossen und wird dabei eine falsche neue Berechnungsgrundlage angesetzt, führt dies- wie jede rechnerische Unschlüssigkeit - zur Nichtigkeit.

Eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen.
AG Hamburg-Altona, AZ: 303c C 20/20, 13.04.2021
Ein hochbetagter und schwer kranker Wohnunsgeigentümer kann sich auch von einem Rechtsanwalt in einer Eigentümerversammlung vertreten lassen, selbst wenn die Teilunsgerklärung eine Vertretung nur durch den Ehegatten, den Verwalter oder einen anderen Miteigentümer gestattet.

Auf eine hypothetische Kausalität des Verfahrensmangels im Hinblick auf die Beschlussergebnisse kommt es bei einem Verstoß gegen das Recht zur Vertretung nicht an. Das folgt aus der Schwere des Eingriffs in die unantastbaren Mitgliedschaffsrechte des ausgeschlossenen Wohnungseigentümers, gegen den auf andere Weise nachträglicher Rechtsschutz in der Regel nicht zu halten ist.
AG Bottrop, AZ: 20 C 30/21, 08.06.2022
Eine über die geborene Ausübungsbefugnis aus § 9a Abs. 2 WEG hinausgehende Möglichkeit einer gekorenen Ausübungsbefugnis sieht das Wohnungseigentumsgesetz nach der Reform nicht mehr vor, denn der Entzug der Ausübungsbefugnis durch Beschluss ist ein gravierender Eingriff in die Privatautonomie des einzelnen Wohnungseigentümers.
AG Wuppertal, AZ: 95b C 122/20, 03.12.2021
Die Durchführung einer Eigentümerversammlung, zu welcher eine unzuständige Person einberufen hat, kann durch einweilige Verfügung gegen die WE-Gemeinschaft untersagt werden.

Denn die gefassten Beschlüsse hätten Gültigkeit und könnten umgesetzt und ausgeführt werden, solange die Beschlüsse nicht rechtskräftig für unwirksam erklärt worden sind (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG). Gleichwohl steht aber schon zu diesem Zeitpunkt fest, dass die Beschlüsse letztlich für unwirksam zu erklären sind und damit sehenden Auges anfechtbare oder gar nichtige Beschlüsse gefasst werden.
LG Dortmund, AZ: 1 T 19/22, 24.06.2022
Eine Ein-Mann-Versammlung in der COVID19-Pandemie führt zur Nichtigkeit des angegriffenen Beschlusses.

Vor einer Beschlussfassung einer Instandsetzungsmaßnahme sind
mehrere Alternativangebote einzuholen.

Die Nichteinhaltung der Einladungsfrist nach § 24 Abs. 4 S. 2 WEG von
drei Wochen führt zur Ungültigkeit eines angefochtenen Beschlusses.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 23/21, 28.01.2022
Die Beschlussfassung über die Durchführung eines Umlaufverfahrens selbst muss auch den Erfordernissen über eine ordnungsgemäße Beschlussfassung gerecht werden. Dazu gehört insbesondere eine ordnungsgemäße Ankündigung einer derartigen Beschlussfassung gemäß § 23 Abs. 2 WEG.
AG Bonn, AZ: 211 C 22/21, 08.12.2021
Bei einer Auftragsvergabe mit einem höheren Wert als 3.000 € müssen mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt und der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden.

Dabei ist es nicht Aufgabe der einzelnen Miteigentümer, eigene Alternativangebote einzuholen.
AG Bonn, AZ: 211 C 25/21, 13.12.2021
Es ist der allgemeinen pandemiebedingten Lage geschuldet, dass es aufgrund von Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen oder Quarantäneanordnungen nicht ausnahmslos möglich ist, Versammlungen unter persönlicher Teilnahme aller Eigentümer durchzuführen (Anm. d. Red.: absolute Mindermeinung).
LG Bremen, AZ: 4 S 239/21, 04.02.2022
Die Übertragung der Reinigung einer Hofeinfahrt auf die ist unzulässig. Dies obliegt als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung grundsätzlich der Gesamtheit der Wohnungseigentümer.

Die Gartenpflege und die Straßenreinigung sowie der Winterdienst kann nicht im Wege eines Mehrheitsbeschlusses den Wohnungseigentümern auferlegt werden.
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 225/03, 15.10.2003
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