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Urteile zu Kategorie: Beschlußanfechtung

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Geschuldet sind bei größeren Sanierungsvorhaben eine vollständige Sanierungsbestandsaufnahme und eine belastbare Kostenschätzung für die einzelnen Maßnahmen, nämlich welches Angebot jeweils angenommen wurde und welche Maßnahmen konkret durch wen vorgenommen werden sollen.
AG Hamburg-Mitte, AZ: 11 C 113/21, 01.11.2021
Allein eine wirtschaftliche Verbundenheit zwischen der Mehrheitseigentümerin und der Verwaltung über die Muttergesellschaft führt vorliegend zu keinem Stimmrechtsausschluss.

Eine Ausnahme von dem Stimmrecht des zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers ist allerdings dann zu machen, wenn ein wichtiger Grund für seine Abberufung aus dem Verwalteramt und für eine (außerordentliche) Kündigung des Verwaltervertrages vorliegt.
LG Hamburg, AZ: 318 S 31/21, 02.02.2022
Grundsätzlich ist ein Eigentümer nach § 25 Abs. 5 WEG a.F. von der Ausübung seines Stimmrechts nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der betreffende Beschluss seine eigene Bestellung zum oder Abberufung vom Verwalter zum Gegenstand hat.

Es besteht jedoch ein Stimmrechtsverbot für einen Eigentümer aus dem in den §§ 712 Abs. 1, 737 BGB, §§ 117, 127, 140 HGB zutage tretenden Rechtsgedanken, wenn der betreffende Beschluss die Abberufung eines Eigentümers als Verwalter aus wichtigem Grund zum Gegenstand hat.
AG Schwarzenbek, AZ: 2 C 54/19 WEG, 02.11.2021
Durch einen Ausschluss des persönlichen Erscheinens auf einer Eigentümerversammlung sind die Eigentümer im Kernbereich ihrer Mitgliedschaftsrechte betroffen. Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung und das Rederecht auf der Eigentümerversammlung gehören zum Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte.

Ist ein Beschluss unter Verletzung des Kernbereichs der Mitgliedschaftsrechte zustande gekommen, ist er stets anfechtbar.

Der Ausschluss einer persönlichen Teilnahme der Eigentümer war auch nicht aufgrund der aktuellen Pandemiesituation gerechtfertigt.
AG Oldenburg (Oldb.), AZ: 16 C 8/21, 20.09.2021
Im Beschlussanfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ist ein Rechtsschutzbedürfnis der Wohnungseigentümer im Regelfall nicht zu prüfen.

Ausnahmsweise kann das Rechtsschutzbedürfnis allerdings auch bei Anfechtungsklagen entfallen. Denn mit Eintritt der Bestandskraft eines inhaltsgleichen Zweitbeschlusses fehlt es regelmäßig an einem Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Erstbeschlusses.
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 56/18, 30.06.2020
Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Negativbeschluß, weil er die Feststellung eines ablehnenden Beschlußergebnisses durch den Versammlungsleiter für unrichtig hält, so kann er die Beschlußanfechtung mit einem Antrag verbinden, der auf gerichtliche Feststellung eines positiven Beschlußergebnisses gerichtet ist.

Für einen zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümer besteht bei der Beschlußfassung über seine Abberufung auch bei gleichzeitiger Entscheidung über die Beendigung des Verwaltervertrages nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Stimmverbot.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 30/02, 19.09.2002
Sind in einem Wirtschaftsplan Reparaturkosten von einem nicht erklärten Anteil von 35% dargestellt, die in der Sache zu einer monatlichen Mehrbelastung des einzelnen Wohnungseigentümers von 19% führen, führt dies nicht dazu, dass der Wirtschaftsplan für ungültig erklärt wird.

Ein einzelner Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Abberufung eines Verwalters, wenn es dem Verwalter nicht gelingt, eine ordnungsgemäße Beschlusssammlung im Sinne von § 27 Abs. 7 WEG zu führen und Korrekturen durch entsprechende Urteile nicht berücksichtigt werden.
AG Konstanz, AZ: 4 C 436/19 WEG, 07.11.2019
Den Eigentümern fehlt die Beschlusskompetenz, die "Gesamt- und Einzelwohngeldabrechnung 2020" zu genehmigen und zu beschließen.

Entgegen früherer Rechtslage (§ 28 Abs. 3 und 5 WEG a.F.) hat der Gesetzgeber mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (BGBl. 12020, S. 2187) das für die Abrechnung erforderliche Zahlenwerk von der Beschlussfassung entkoppelt und zum Gegenstand einer Vorlagepflicht für die Verwaltung gemacht.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 29/21 WEG, 25.02.2022
Gefasste Beschlüsse einer Eigentümerversammlung sind einer Auslegung zugänglich. Die Auslegung ergibt vorliegend, dass die Eigentümer nur über die sich aus den Rechenwerken ergebenen Zahlungspflichten entscheiden wollten, nicht über den nunmehr zu erstellenden Vermögensbericht gem. § 28 Abs. 4 WEG n.F.. Dieses Ergebnis folgt zwanglos aus allgemein geltenden Auslegungsregeln, wonach im Zweifel davon auszugehen ist, dass die Eigentümer keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollten.

Die tatsächlich erfolgten Zahlungen auf die Rücklage sind als Einnahmen zu verbuchen und müssen als solche in der Abrechnung erscheinen .
AG Bottrop, AZ: 20 C 21/21, 25.03.2022
In der Entlastung der Verwaltung liegt ein negatives Schuldanerkenntnis im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB.

Es fehlt der Gemeinschaft die Kompetenz, Angelegenheiten der Sondereigentümer im Zusammenhang mit der Erfassung von Mängeln am Sondereigentum zu regeln.

Ein Rechtsanwalt darf beauftragt werden, wenn die Gemeinschaft einen Anspruch für plausibel halten darf.

Eine unentgeltliche Abtretung zugunsten der WEG ist zulässig, wenn hierdurch kein Rechtsverlust verbunden ist.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 26/18 WEG, 22.10.2021
Wird ein neuer Kostenverteilerschlüssel beschlossen und wird dabei eine falsche neue Berechnungsgrundlage angesetzt, führt dies- wie jede rechnerische Unschlüssigkeit - zur Nichtigkeit.

Eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen.
AG Hamburg-Altona, AZ: 303c C 20/20, 13.04.2021
Ein hochbetagter und schwer kranker Wohnunsgeigentümer kann sich auch von einem Rechtsanwalt in einer Eigentümerversammlung vertreten lassen, selbst wenn die Teilunsgerklärung eine Vertretung nur durch den Ehegatten, den Verwalter oder einen anderen Miteigentümer gestattet.

Auf eine hypothetische Kausalität des Verfahrensmangels im Hinblick auf die Beschlussergebnisse kommt es bei einem Verstoß gegen das Recht zur Vertretung nicht an. Das folgt aus der Schwere des Eingriffs in die unantastbaren Mitgliedschaffsrechte des ausgeschlossenen Wohnungseigentümers, gegen den auf andere Weise nachträglicher Rechtsschutz in der Regel nicht zu halten ist.
AG Bottrop, AZ: 20 C 30/21, 08.06.2022
Eine Ein-Mann-Versammlung in der COVID19-Pandemie führt zur Nichtigkeit des angegriffenen Beschlusses.

Vor einer Beschlussfassung einer Instandsetzungsmaßnahme sind
mehrere Alternativangebote einzuholen.

Die Nichteinhaltung der Einladungsfrist nach § 24 Abs. 4 S. 2 WEG von
drei Wochen führt zur Ungültigkeit eines angefochtenen Beschlusses.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 23/21, 28.01.2022
Die Beschlussfassung über die Durchführung eines Umlaufverfahrens selbst muss auch den Erfordernissen über eine ordnungsgemäße Beschlussfassung gerecht werden. Dazu gehört insbesondere eine ordnungsgemäße Ankündigung einer derartigen Beschlussfassung gemäß § 23 Abs. 2 WEG.
AG Bonn, AZ: 211 C 22/21, 08.12.2021
Bei einer Auftragsvergabe mit einem höheren Wert als 3.000 € müssen mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt und der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden.

Dabei ist es nicht Aufgabe der einzelnen Miteigentümer, eigene Alternativangebote einzuholen.
AG Bonn, AZ: 211 C 25/21, 13.12.2021
Eine Beeinträchtigung im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG a.F. liegt vor, wenn
Sie über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß
hinausgeht.

Eine individuelle Beeinträchtigung durch die Errichtung eines
Gartenhauses liegt i.d.R. nicht vor. Die Errichtung eines Gartenhauses
führt nicht zu einer intensiveren Nutzung des Grundstückes.
AG Berlin-Spandau, AZ: 19 C 58/20 WEG, 23.02.2022
Beschlüsse sind wie Grundbucheintragungen auszulegen. Denn sie wirken auch ohne Eintragung in das Grundbuch wie Grundbucherklärungen für und gegen die Rechtsnachfolger (§ 10 Abs. 4 WEG).

Der Beschluss muss für eine objektive Auslegung inhaltlich bestimmt und klar sein, anderenfalls ist er nichtig.
LG Berlin I, AZ: 85 S 30/20 WEG, 19.03.2021
Die Übertragung der Reinigung einer Hofeinfahrt auf die ist unzulässig. Dies obliegt als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung grundsätzlich der Gesamtheit der Wohnungseigentümer.

Die Gartenpflege und die Straßenreinigung sowie der Winterdienst kann nicht im Wege eines Mehrheitsbeschlusses den Wohnungseigentümern auferlegt werden.
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 225/03, 15.10.2003
Bei tragenden Wänden, die im Gemeinschaftseigentum stehen, ist ein Nachteil im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG dann nicht anzunehmen, wenn es sich bei der baulichen Maßnahme um keinen wesentlichen Eingriff in die Substanz des Gebäudes handelt und hiermit insbesondere keine Nachteile für die konstruktive Stabilität des Gebäudes und dessen Brandsicherheit geschaffen werden.

Ein Beschluss, mit dem bauliche Maßnahmen genehmigt werden, entspricht nur ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn bereits bei seiner Fassung hinreichende Grundlagen dafür vorliegen, dass mit Durchführung der baulichen Maßnahmen keine erheblichen Nachteile bestehen.
LG Itzehoe, AZ: 11 S 37/20, 04.03.2022
Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft sind seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaften als Fremdkonten anzulegen, bei denen die Eigentümergemeinschaft Kontoinhaberin und der Verwalter lediglich kontoführungsbefugt ist.

Die Führung des WEG-Kontos als offenes Treuhandkonto rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung nicht die sofortige Abberufung der Verwalterin aus wichtigem Grund.
LG Berlin I, AZ: 55 S 25/21 WEG, 15.02.2022
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