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Sanierungsmassnahme muss im Beschluss eindeutig benannt werden/ Nur die Einholung mehrerer Vergleichsangebote entspricht der ordnungsgemäßen Verwaltung; §§ 21, 24, 46 WEG
AG Brühl, AZ: 23 C 413/11, 04.06.2012
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LG Hamburg, AZ: 318 S 164/11, 18.01.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ANfechtungsklage Firma Handwerker Kosten Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Eigentümerversammlung Sanierung Baumassnahme Konkurrenzangebote unbestimmter Beschluss unbestimmt nicht
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