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Nur bei der Neuwahl eines Verwalters müssen drei Vergleichsangebote eingeholt werden; § 26 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96/10, 01.04.2011
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LG Köln, AZ: 29 S 135/12, 31.01.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl Beschlussfassung Konkurrenzangebote Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümer Wiederwahl neuwahl Neubestellung Wohnungsverwalter Wohnungseigentümerverwalter
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