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Vermieter muss beim Wäremcontracting nicht die Rechnung des Vorlieferanten vorlegen; §§ 259, 556 Abs. 3 Satz 1, 5 und 6 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 322/12, 03.07.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechnungslegung Unterlagen Einsichtsrecht Belegprüfung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Contractor
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