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Verbraucher kann Unterlassungsansprüche gegen unerbetene Telefonwerbung geltend machen; §§ 7 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. UWG, 823 Abs. 1, 1004 BGB
OLG Frankfurt a. M., AZ: 12 U 33/11, 17.11.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 38/10, 14.04.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 164/09, 10.02.2011
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OLG Hamm, AZ: I-4 U 38/10, 10.06.2010
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 348/06, 16.07.2008
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OLG Bamberg, AZ: 6 U 2/07, 12.03.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wiederholungsgefahr Vertragsstrafe Abmahnung Kaltaquise Telefonwerbung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Aktivlegitimation Mitbewerberstellung Unterlassungsklage Verbraucher getarnte Werbung Telefonanruf
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