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Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad rechtfertigt Führerscheinentzug, §§ 3 Abs. 1; FeV § 13 Satz 1 Nr. 2, 46 Abs. 1 und 3 StVG
BVerwG Leipzig, AZ: 3 C 32. 07, 21.05.2008
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OVG Kassel, AZ: Az. 2 B 1076/10, 06.10.2010
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Führerscheinentzug Trunkenheitsfahrt Fahrrad Alkohol PKW Autofahrer Verwaltungsbehörde Strassenverkehrsamt 1,6 Promille 0/00 FAhrerlaubnis besoffen autofahren
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