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Fahrradverbot nach Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr nach Trunkenheitsfahrt; § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV
OVG Kassel, AZ: Az. 2 B 1076/10, 06.10.2010
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des OVG Kassel dürfte zu streng sein. Der gegenteiligen Rechtsauffassung des OVG Koblenz (Az.: 10 B 10930/09) dürfte zu bevorzugen sein, zumal in der Regel bei Trunkenheitsfahrten lediglich der Führerschein eingezogen wird und ein Fahrverbot für Kfz auferlegt wird, nicht aber ein Fahrradverbot ausgesprochen wird.
Verbundene Urteile
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OVG Koblenz, AZ: 10 B 10930/09, 25.09.2009
-
BVerwG Leipzig, AZ: 3 C 32. 07, 21.05.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Trunkenheitsfahrt Strassenverkehr Alkohol besoffen betrunken 1,6 1,1 1,3 0,8 0,5 Promille Fahrverbot Fahrradfahrer Lenken Führen rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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