Detailansicht Urteil
Bauherr muss sich nur Planungsfehler des Architekten zurechnen lassen, nicht aber Fehler bei der Bauaufsicht, §§ 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B a.F., 254 Abs. 2 S. 2, 278 S. 1 BGB
OLG Hamm, AZ: 12 U 75/12, 12.04.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Architekt Bauherr Mangel fehlerhaftes Werk Leistung Bauausführung Haftung Werkunternehmer eigenes Verschulden Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Fehlen einer zugesicherten Werksgarantie ist ein erheblicher Mangel; § 437 BGB
- Beim Auto eingebaute Auspuffanlage zu schnell verrostet: Welche Ansprüche hat der Besteller aus dem Werkvertrag?
- Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Schadensersatzanspruch
- Anspruch auf den restlichen Werklohn für die Verlegung von Parkett
- Absage eines Konzerttermins ist nicht zwangsläufig Kündigung des Verastaltungsvertrags
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Mietminderung Eigenbedarfskündigung Beirat Wohnungseigentümer Veränderung Miete Kündigung Kurioses Telefonwerbung Wirtschaftsplan Wurzeln Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Nachbarrecht Arzthaftung Abmahnung Organisationsbeschluss Abschleppen Schimmel Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Verwalter Teilungserklärung Tierhaltung Garage Protokoll Jahresabrechnung Sondereigentum Treppenlift Verkehrsunfall Makler Beschluss Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!