Detailansicht Urteil
Vermieter hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen staatlicher Enteignung gegen das Land, wenn bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Mieter die Wohnung beschädigt wird; § 102 StPO; Art. 14 GG
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 253/12, 14.03.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Polizei Hausdurchsuchung Wohnungsdurchsuchung Beschädigung Tür aufbrechen Kosten erstattungsanspruch Staat Wohnung Mietsache mietwohnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Verwalter Miete Gegenabmahnung Veränderung Arzthaftung Kurioses Tierhaltung Nachbarrecht Garage Jahresabrechnung Teilungserklärung Wurzeln Abmahnung Abschleppen Organisationsbeschluss Schimmel Makler Protokoll Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Mietminderung Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Sondereigentum Treppenlift Beschluss Einstimmigkeit Kündigung Telefonwerbung Beirat Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!