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Architekt muss Obergrenze der Bausumme berücksichtigen § 633 Abs. 1 a. F. BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 230/11, 21.03.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Architekt Planung Bausumme Kosten Kostenexpolsion überhöhte Mehrkosten Haftung Planungsfehler
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