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Wohnungseigentümer kann sich von Mehreren in der Eigentümerversammlung vertreten lassen
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 178/11, 30.03.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümerversammlung Eigentümerversammlung Anfechtung § 46 WEG Beirat Verwaltungsbeirat Vertretung Mehrfachvertretung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop § 25 Beschlussfähigkeit 164 BGB Eigentümer Wohnungseigentümer Mehrvertretung Vereinbarung Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung Protokoll Form Gültigkeit Protokollierung Unterschrift formunwirksam Formunwirksamkeit
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