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Ungültigkeiterklärung der Verwalterstellung wirkt ex tunc, zwischenzeitliche Rechtshandlungen bleiben wirksam; §§ 23 Abs. 4, 46 WEG
KG Berlin, AZ: 1 W 209/05, 31.03.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage verwalterwahl Aufhebung Rechtswidrigkeit Nichtigkeit ordnungsgemäße verwaltung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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