Detailansicht Urteil
Abrechnung grds. nur zum Wiederbeschaffungswert nach Verkehrsunfall, wenn die Reparaturkosten über der 130%-Grenze liegen, §§ 249, 251 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 79/10, 08.02.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftpflicht Unfall verkehrsunfall Autounfall Schaden regulierung Schadensregulierung Schadenregulierung Reparatur wirtschaftlicher Totalschaden Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Treppenlift Miete Garage Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Verwalter Wirtschaftsplan Protokoll Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Veränderung Nachbarrecht Beschluss Sondereigentum Anfechtungsklage Telefonwerbung Kurioses Abmahnung Teilungserklärung Wohnungseigentümer Makler Abschleppen Kündigung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Tierhaltung Wurzeln Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Arzthaftung Schimmel Beirat Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!