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Zum geringeren Erlös des Restwertes als im Gutachten geschätzt / Zur fiktiven Schadensabrechnung; § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 174/05, 30.05.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Fiktive Schadensabrechnung Unfall verkehrsunfall restwertangebot Überführung ERSATZfahrzeug Haftpflichtversicherung Rechtsanwalt Frank Dohrmann
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