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Geschädigte muss sich den Veräußerungsgewinn seines verunfallten Fahrzeugs anrechnen lassen, §§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 232/09, 15.06.2010
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 174/05, 30.05.2006
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