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kein Ersatz der fiktiven Reparaturkosten, wenn das Kfz unrerpariert weiterveräußert wird, § 249 Abs. 2 Satz BGB 1
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 192/04, 07.06.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unfall verkehrsunfall Schaden Unfallregulierung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Reparatur veräußerung verkauf fiktive Abrechnung Gutachtenbasis
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