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Eigentümergemeinschaft als Verband kann ohne Beschluss keine Unterlassungsansprüche geltend machen / Zur Auslegung der Teilungserklärung bzgl. der Errichtung einer Funkantenne; §§ 7 Abs. 1, 13 Abs. 2 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 17/06, 30.03.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Funkantenne Funkanlage Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümer Teilungserklärung Erweiterung bauliche Veränderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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