Detailansicht Urteil
Heizkostenabrechnung darf nicht getrennt von der Jahresabrechnung erstellt werden; § 28 Abs. 3 und Abs. 5 WEG
LG München I, AZ: 1 S 4470/11, 08.08.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG München, AZ: 32 Wx 32/12, 06.09.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 251/10, 17.02.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: HKV Heizkosten Heizkostenverordnung HeizKVO Abrechnung Wohnungseigentümer versammlung Abfechtung beschluss getrennt getrennte
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
- Beschlussersetzungsklage muss bei gebundenen Anspruch bestimmten Antrag vorgeben (hier. Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Miete Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Schimmel Protokoll Kündigung Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Makler Teilungserklärung Eigentümerversammlung Treppenlift Beirat Telefonwerbung Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Beschluss Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Kurioses Sondereigentum Wurzeln Abmahnung Abschleppen Garage Tierhaltung Mietminderung Anfechtungsklage Arzthaftung Veränderung Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!