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fristlose Kündigung des Mieters bei Gesundheitsgefährdung wegen Schimmels ohne vorherige Abmahnung grds. unwirksam, §§ 542 Abs. 2, 543 Abs. 1 und 3, 569 Abs. 1, 575 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 182/06, 18.04.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schimmel Kündigung fristlose Fristsetzung Abmahnung Gesundheitsgefährdung Mieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop entbehrlich
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