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Aufrechnung gegenüber Wohngelder nur bei Notgeschäftsführung oder rechtkräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig, §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 2 WEG, 397 BGB
OLG Hamm, AZ: 15 Wx 298/08, 22.09.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hausgeld Hausgelder Wohngeld Wohngelder Aufrechnung Gegenansprüche Fälligkeit Wohnungseigentümer Anspruch Gegenanspruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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