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Umzugspauschale i.H.v. 50,00 € kann bei Gleichbehandlung aller Wohnungseigentümer gem. § 21 Abs. 7 WEG beschlossen werden
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 220/09, 01.10.2010
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AG Osnabrück, AZ: 40 II 87/03, 23.09.2005
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Keywords: Pauschale Kostenpauschale Umzug Auszug Einzug Wohneigentum Wohnungseigentümer Beschluss Beschlussfasssung Anfechtung Gleichbehandlung Ungleichbehandlung umzugskostenpauschale Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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