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Streitwert bei Räumungsklage richtet sich nach dem Jahresmietwert; §§ 33 RVG, 41, 42, 45 GKG
OLG Stuttgart, AZ: 5 U 137/10, 02.03.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert Räumungsklage Jahresmietwert Miete Wert Jahr Jahres Räumung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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