Detailansicht Urteil
Verwalter darf mit Eigentümer keine Ratenzahlung vereinbaren; Keine Aufrechnung mit erstellter, aber noch nicht beschlossener Jahresabrechnung möglich
AG Gelsenkirchen, AZ: 427 C 231/22, 23.05.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Aufrechnung
Ähnliche Urteile
- Die Protokollierung, fehlende Gelder der Rücklage mit einer Sonderumlage aufzufüllen, stellt keine Beschlussfassung dar, § 28 WEG
- Kostenverteilerschlüssel eines Wirtschaftsplanes oder einer Sonderumlage darf von dem vereinbarten Verteilerschlüssel bei geringfügiger Auswirkung abweichen; §§ 16, 28 WEG
- Sonderumlage muss der Höhe nach bestimmt sein und ihren Grund erkennen lassen; §§ 16 Abs. 2 Satz 1, 28 WEG
- Liquiditätsengpass zum Jahresbeginn kann Sonderumlage rechtfertigen / Zum Anspruch auf Betreten des Sondereigentums
- Wohnungseigentümer haften auch für Altverbindlichkeiten vor Eintritt in die Gemeinschaft - Hausgeldrückstände dürfen nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Abmahnung Garage Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Protokoll Schimmel Organisationsbeschluss Arzthaftung Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Veränderung Miete Tierhaltung Treppenlift Wirtschaftsplan Kurioses Kündigung Mietminderung Abschleppen Wurzeln Sondereigentum Makler Eigentümerversammlung Verwalter Beschluss Beirat Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!