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Zum einheitlichen Mietvertrag von Wohnung und Garage, §§ 535, 546 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 251/10, 12.10.2011
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Keywords: einheitlicher Mietvertrag getrennte Verträge Grundstück Kündigung separat Garage Wohnung Mietwohnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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