Detailansicht Urteil
Zur Beschlussanfechtung einer baulichen Veränderung trotz zwischenzeitlich erfolgter Umsetzung der Baumaßnahme / Änderung einer bereits beschlossenen Änderung der Kostenverteilerschlüssels kann ordnungsgemäßer Veraltung widersprechen.
LG Itzehoe, AZ: 11 S 68/20, 01.04.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit; § 20 WEG
- Zur Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft; §§ 9a, 9b, 14 WEG; 1004 BGB
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Kurioses Jahresabrechnung Schimmel Beschluss Beirat Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Miete Verwalter Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Treppenlift Makler Wohnungseigentümer Sondereigentum Verkehrsunfall Teilungserklärung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Veränderung Anfechtungsklage Tierhaltung Abmahnung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Abschleppen Kündigung Telefonwerbung Wurzeln Organisationsbeschluss Nachbarrecht Garage Eigenbedarfskündigung Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!