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Solaranlage (Balkonkraftwerk) ist genehmigungspflichtige bauliche Veränderung; § 20 Abs. 3 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 54/23, 06.11.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann privilegierte MAßnahme Massnahme Zustimmung Beschluss
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