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kein direkter Anspruch auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
LG Köln, AZ: 29 S 158/22, 19.01.2023
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
- Beschlussersetzungsklage muss bei gebundenen Anspruch bestimmten Antrag vorgeben (hier. Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
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