Detailansicht Urteil
Zulässige Wohnungsvermittlung mit Erlaubnis des Vermieters
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 134/18, 14.03.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Essen, AZ: 10 S 6/22, 18.05.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: XI ZR 219/19, 22.09.2020
-
OLG Karlsruhe, AZ: 8 U 153/17, 12.06.2018
-
OLG Hamm, AZ: 22 U 104/16, 13.02.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 239/06, 17.01.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mietvertrag, Vermittlung, Zahlung von Maklerlohn, Widerrufsfrist allgemeine geschäftsbedingungen AGB Vormieter nachmieter Verbraucher unternehmer vermittlung börse
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Nachbarrecht Wurzeln Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Treppenlift Beirat Miete Kurioses Verwalter Mietminderung Protokoll Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Abmahnung Nutzungsentschädigung Schimmel Veränderung Einstimmigkeit Kündigung Telefonwerbung Jahresabrechnung Teilungserklärung Tierhaltung Garage Beschluss Arzthaftung Organisationsbeschluss Sondereigentum Gegenabmahnung Abschleppen Wohnungseigentümer Makler
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!