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Zur Abgrenzung von baulichen Veränderungen zu Moderniserungsmaßnahmen, §§ 22 Abs. 1 und 2 WEG, 559 BGB
AG Konstanz, AZ: 12 C 17/07, 13.03.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Anfechtung Anfechtungsklage Balkon WIntergarten Aufzug Lift Treppenlift Fenster Einbau neu Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Verglasung Balkonverglasung optische Beeinträchtigung architektonische Gesamtbild
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