Detailansicht Urteil
Erfordernis der Mitwirkung aller Wohnungseigentümer bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts
OLG München, AZ: 34 Wx 139/17, 22.12.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
KG Berlin, AZ: 1 W 213/22, 07.02.2023
-
LG München I, AZ: 1 S 390/18, 19.12.2018
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 474/16, 16.06.2017
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 6 U 23/15, 08.03.2016
-
OLG München, AZ: 34 Wx 3/14, 31.03.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: WEG Ausscheiden ausziehen abtreten gemeinschaft WEG eigentümer unrichtig falsch grundbuch Immobilie Mitglied wohnung Haus teilungserlärung sondereigentum sonderrecht nachfolger berechtigter Bewilligung teilen Miteigentum eintragen Eintragung Amt
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Beschluss Treppenlift Wurzeln Beirat Schimmel Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Veränderung Teilungserklärung Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Kurioses Mietminderung Makler Wohnungseigentümer Kündigung Abschleppen Miete Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Verwalter Nachbarrecht Telefonwerbung Protokoll Einstimmigkeit Tierhaltung Abmahnung Verwaltungsbeirat Garage Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!