Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer kann von Miteigentümer die Herausgabe eines im Gemeinschaftseigentum befindlichen Kellerraumes an alle Wohnungseigentümer verlangen; § 985 BGB
LG Hamburg, AZ: 318 S 117/13, 09.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG München, AZ: 32 Wx 111/07, 16.11.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondernutzungsrecht Herausgabeanspruch eigentümer Besitzer Recht zum Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Miteigentum 1011 BGB
Ähnliche Urteile
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Makler Protokoll Abschleppen Teilungserklärung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Einstimmigkeit Miete Beschluss Garage Arzthaftung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Abmahnung Eigentümerversammlung Schimmel Tierhaltung Verwalter Anfechtungsklage Mietminderung Verkehrsunfall Wurzeln Kündigung Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Kurioses Beirat Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Veränderung Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!