Detailansicht Urteil
Verwalter muss Honorar aufgrund unzulässiger Klausel im Verwaltervertrag an die WEG zurückzahlen; §§ 812, 818 BGB
AG Buxtehude, AZ: 31 C 389/21, 13.10.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Köln, AZ: 215 C 58/22, 17.01.2023
-
AG Bonn, AZ: 210 C 45/21, 03.06.2022
-
AG Oberhausen, AZ: 34 C 14/18, 25.09.2018
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 320/16, 20.06.2017
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 177/16, 28.03.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwaltervertrag AGB Klausel Vergütung Rechtsanwalt Frank Dohrmann BottropSondervergütung Sonderhonorar
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Nachbarrecht Makler Einstimmigkeit Abmahnung Verkehrsunfall Schimmel Kündigung Abschleppen Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Garage Jahresabrechnung Miete Wurzeln Anfechtungsklage Arzthaftung Treppenlift Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Verwalter Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Protokoll Mietminderung Kurioses Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Veränderung Gegenabmahnung Beschluss Tierhaltung Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!