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Zur Bestimmung eines Streitwertes in WEG-Verfahren nach § 49 GKG
LG München I, AZ: 36 T 6052/22, 19.09.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Streitwert Entlastung Verwalterbestellung Honorar
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