Detailansicht Urteil
Anfechtungsfrist versäumt: Es können nur noch Nichtigkeitsgründe geltend gemacht werden; §§ 21, 46 WEG
LG Rostock, AZ: 1 S 143/19, 21.04.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG München, AZ: 34 Wx 3/06, 26.06.2006
-
OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 536/93, 05.12.1993
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Abschleppen Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Veränderung Makler Beirat Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Mietminderung Wohnungseigentümer Garage Sondereigentum Abmahnung Verwaltungsbeirat Beschluss Wurzeln Kündigung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Protokoll Miete Treppenlift Eigentümerversammlung Verwalter Teilungserklärung Gegenabmahnung Arzthaftung Schimmel Tierhaltung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!