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Rückbau einer Aufzugsanlage kann mehrheitlich nicht beschlossen werden; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG
AG Hannover, AZ: 481 C 7675/19, 23.07.2020
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96/16, 13.01.2017
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 45/00, 21.12.2000
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop bauliche Veränderung Nutzungsänderung Teilungserklärung Beeinträchtigung lärm individualanspruch einzelner Wohnungseigentümer
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- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
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