Detailansicht Urteil
Für die Rechtzeitigkeit der Miete genügt die Überweisung vom Mieterkonto, nicht der Zugang beim Vermieter; §§ 307; 556b Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 222/15, 05.10.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ARZ 5/90, 19.12.1990
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verzug Fällgikeit werktag Bottrop AGB-KLausel
Ähnliche Urteile
- Miete darf bis zur Höhe der Miete des Vormieters anfesetzt werden; §§ 556d, 556e BGB
- Kein Mietminderungsanspruch bei Entwendung einer im Keller vereinbarungsgemäß ausgelagerten Vermietereinbauküche?
- Keine Entschädigung für Reiseveranstalter, wenn Durchführung einer Pauschalreise durch Reisewarnung des auswärtigen Amtes unmöglich wird
- Kein Anspruch auf Kosten für Stornierung aus einem Beherbergungsvertrag wegen absagter Hotelübernachtung wegen der Corona-Pandemie
- Anfechtung eines Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur Aufklärung des Vermieters über außergewöhnliche bedeutsame Umstände
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Schimmel Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Mietminderung Abmahnung Veränderung Gemeinschaftseigentum Verwalter Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Kurioses Treppenlift Arzthaftung Jahresabrechnung Protokoll Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Beschluss Telefonwerbung Teilungserklärung Abschleppen Garage Miete Wirtschaftsplan Makler Wohnungseigentümer Kündigung Wurzeln Tierhaltung Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!