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Mehrwertsteuer ist auch bei Erwerb einer Ersatzsache anstelle der wirtschaftlich gebotenen Reparatur anteilig zu ersetzen, § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 363/11, 05.02.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: UNfall Schaden Schadenersatz Auto Kfz Versicherung MwSt Reparatur Neufahrzeug Neuwagen REchtsanwalt Frank Dohrmann
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